Änderungen bei Kraftfahrerqualifikation
Berufskraftfahrerqualifikation: Verschärfte Sanktionierungsmaßnahmen eingeführt werden, um Missbrauchsfälle bei der Aus- und Weiterbildung "wirkungsvoll" zu begegnen
Die Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch werden erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz wird im Hinblick auf Regelungen bei den Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung ergänzt. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8183) stimmte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu.
Damit sollen verschärfte Sanktionierungsmaßnahmen eingeführt werden, um Missbrauchsfälle bei der Aus- und Weiterbildung "wirkungsvoll" zu begegnen. Zudem werden die Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, den Unterrichtsorten, der Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Daten der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen konkretisiert. Außerdem werden die Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen. Schließlich wird im deutschen Recht auch außerhalb des Führerscheins ein europaweit anerkannter Nachweis für die Weiterbildung geschaffen.
Berichte über missbräuchlichen Umgang auf dem Gebiet der beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung würden sich mehren, heißt es im Gesetzentwurf zur Begründung. Zudem würden in der Überwachung der Ausbildungsstätten Schwierigkeiten bestehen. Dies gelte sowohl hinsichtlich der Transparenz der anerkannten Ausbildungsstätten als auch hinsichtlich der Kenntnis der Kontrollbehörden über alle durchgeführten und durchzuführenden Kurse.
Einstimmig stimmte der Ausschuss einem Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD zu. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ein zentrales Register der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation um die Weiterbildung im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation mit Teilnehmerdokumentation und einer bundesweiten Fahrer-Qualifikationsnachweis zu planen. Die Planungsergebnisse mit Umsetzungsperspektiven sollen dem Ausschuss bis Ende März 2017 vorgelegt werden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 20.10.16
Meldungen: Gesetze
-
Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
-
Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
-
Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
-
Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
-
Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.