Keine betriebliche Katastrophenschutzorganisation
Deutsche Bundesregierung plant Neuregelung von Post und Telekommunikation für Katastrophenfälle
Informationspflichten der Unternehmen sollen reduziert werden
(03.11.10) - Weil Post- und Telekommunikation "in modernen Informationsgesellschaften eine wesentliche Bedeutung" zukomme, hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/3306) vorgelegt, der die entsprechende Rechtslage an aktuelle Herausforderungen anpassen soll.
Insbesondere soll die Versorgung mit Post- und Telekommunikationsdienstleistungen auch in Störungsfällen wie "bei Naturkatastrophen, terroristischen Anschlägen, Sabotageakten oder besonders schweren Unglücksfällen" besser aufrechterhalten werden können.
Außerdem sollen Unternehmen der betreffenden Branche durch das Gesetz entlastet werden: So sollen sie in Zukunft keine Schutzräume und keine betriebliche Katastrophenschutzorganisation mehr bereithalten müssen wie in Zeiten des Kalten Krieges. Die Informationspflichten der Unternehmen sollen reduziert werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
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