Keine betriebliche Katastrophenschutzorganisation
Deutsche Bundesregierung plant Neuregelung von Post und Telekommunikation für Katastrophenfälle
Informationspflichten der Unternehmen sollen reduziert werden
(03.11.10) - Weil Post- und Telekommunikation "in modernen Informationsgesellschaften eine wesentliche Bedeutung" zukomme, hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/3306) vorgelegt, der die entsprechende Rechtslage an aktuelle Herausforderungen anpassen soll.
Insbesondere soll die Versorgung mit Post- und Telekommunikationsdienstleistungen auch in Störungsfällen wie "bei Naturkatastrophen, terroristischen Anschlägen, Sabotageakten oder besonders schweren Unglücksfällen" besser aufrechterhalten werden können.
Außerdem sollen Unternehmen der betreffenden Branche durch das Gesetz entlastet werden: So sollen sie in Zukunft keine Schutzräume und keine betriebliche Katastrophenschutzorganisation mehr bereithalten müssen wie in Zeiten des Kalten Krieges. Die Informationspflichten der Unternehmen sollen reduziert werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Gesetzentwurf: Neufassung der Energieauditpflicht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht (20/11852) vorgelegt. Am 10. Oktober 2023 ist die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Zwar seien mit dem Energieeffizienzgesetz bereits wesentliche Anforderungen der Neufassung der EED in nationales Recht umgesetzt worden, allerdings müssten noch weitere Anforderungen umgesetzt werden, so die Bundesregierung. Insbesondere gab es demnach wesentliche Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen.
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Terrorismusstrafrecht & EU-Vorgaben
Die Bundesregierung will das Terrorismusstrafrecht nachbessern und an EU-Vorgaben anpassen. Wie die Bundesregierung in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung" (20/11848) anführt, habe die Europäische Union eine mangelnde Umsetzung der Vorgaben gerügt.
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Umsetzung der DSGVO
Der Bundesrat will die Verfolgung datenschutzrechtlicher Verstöße im Rahmen von lauterkeitsrechtlichen Konkurrenten- oder Verbandsklage nach Paragraf 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich ausschließen. Dazu hat die Länderkammer den "Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht" (20/11879) vorgelegt.
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Rechtssicherheit für Betriebsräte
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.
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Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.