Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Leistungsschutzrecht für Presseverlage


Urheberrecht: Organisatorische, technische und unternehmerische Leistungen der Presseverleger bislang nicht geschützt
Zügig die gesetzliche Verankerung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP vereinbarten Schutzrechts angehen - Gesetzliche Regelung darf aber keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber bringen


(04.03.10) - Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, ist mit Spitzenvertretern von Presseverlagen im Bundeskanzleramt zu einem Meinungsaustausch über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zusammengetroffen.

Im Gegensatz zu anderen Vermittlern urheberrechtlich geschützter Werke wie Tonträgerherstellern, Sendeunternehmern, Filmproduzenten oder Konzertveranstaltern sind die organisatorischen, technischen und unternehmerischen Leistungen der Presseverleger bislang nicht geschützt.

Die Teilnehmer waren mit Staatsminister Bernd Neumann einer Meinung, dass man nun zügig die gesetzliche Verankerung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP vereinbarten Schutzrechts angehen müsse.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann sagte hierzu: "Die digitale Revolution stellt die Presseverleger vor große Herausforderungen. Die Bedeutung der Presse für die Demokratie kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ohne die vielfältige Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten wäre das politische, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland deutlich ärmer. Deshalb ist es wichtig, die Leistungen von Presseverlegern wie die anderer Werkmittler angemessen zu schützen."

Gleichzeitig betonte der Kulturstaatminister: "Eine gesetzliche Regelung darf aber keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber bringen. Wir müssen darauf achten, dass wir insgesamt eine angemessene und ausgewogene Lösung finden." (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen