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Finanzbranche: Ratingagenturen kontrollieren


Compliance auf dem Finanzmarkt: Abhängigkeit der Finanzbranche von den Bewertungen der Ratingagenturen verringern
Der Gesetzentwurf dient der Anpassung des Aufsichtsrechts an die überarbeitete Ratingverordnung der Europäischen Union vom 21. Mai 2013

(21.05.14) - Ratingagenturen haben eine zentrale Machtstellung auf den Finanzmärkten. Sie gelten als Mitauslöser der Finanz- und Wirtschaftskrise und bedürfen deshalb einer strengeren Regulierung. Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Abhängigkeit der Finanzbranche von den Bewertungen der Ratingagenturen verringern soll. Damit will sie erreichen, dass Unternehmen der Finanzbranche künftig in stärkerem Maße auf ihre eigene Einschätzung bei der Bonität von Kreditnehmern, Wertpapieren und sonstigen Ausfallrisiken achten.

Vorgaben für Ratingagenturen
Der Gesetzentwurf dient der Anpassung des Aufsichtsrechts an die überarbeitete Ratingverordnung der Europäischen Union vom 21. Mai 2013. Hauptadressat sind die Ratingagenturen. Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Regelungen:

>> Berücksichtigung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Investitionen in Ratingagenturen,
>> Verhinderung eines ausschließlichen oder automatischen Rückgriffs auf Ratings zu aufsichtsrechtlichen Zwecken,
>> Höchstlaufzeit der vertraglichen Beziehungen zu einer Ratingagentur,
>> Veröffentlichung von Länderratings,
>> zur Berücksichtigung von Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten,
>> zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen.

Vorgaben für Mitgliedstaaten
Neben der an die Ratingagenturen und die Anwender von entsprechenden Ratings gerichteten Änderungsverordnung, die in Deutschland unmittelbar geltendes Recht ist, haben EU-Parlament und Rat die Richtlinie 2013/14/EU zur weiteren Ausführung der EU-Ratingverordnung verabschiedet.

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet und bis zum 21. Dezember 2014 in nationales Recht umzusetzen. Sie enthält unter anderem Vorgaben, mit denen

>> Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV),
>> Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und
>> Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM)
>> angehalten werden sollen, einen übermäßigen Rückgriff auf Ratings abzubauen.

Unter nationaler Aufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Einhaltung der dazu erlassenen Regelungen auf nationaler Ebene überwachen und Regelverstöße sanktionieren.

Ergänzend dazu enthält der Gesetzentwurf Änderungen weiterer Gesetze, die nicht im Zusammenhang mit Ratingvorschriften stehen:

>> Änderung des Börsengesetzes stellt klar, dass die Börsenaufsichtsbehörden der Länder Informationspflichten gegenüber den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden unmittelbar und ohne Verletzung von Verschwiegenheitspflichten erfüllen können.
>> Änderung des Genossenschaftsgesetzes erleichtert den Kreditinstituten des Genossenschaftsverbundes die rechtzeitige Aufnahme von Eigenkapital zu bankenaufsichtsrechtlichen Zwecken.
>> Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs verschärft die Bußgeldvorschriften für bestimmte Verstöße gegen das Regelwerk.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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