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Anwaltliches Mandatsverhältnis schützen


Nach einem Gesetzesentwurf wird ein absolutes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot gelten
Übergang vom Anwalts- zum Verteidigermandat in der Praxis mitunter fließend


(17.11.10) - Das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten soll künftig stärker geschützt werden. Der Rechtsausschuss beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf ("Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht") der Deutschen Bundesregierung (17/2637) mit den Stimmen aller Fraktionen. Lediglich die Linksfraktion enthielt sich.

Nach dem Entwurf wird ein absolutes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot gelten, und zwar im Hinblick auf alle möglichen Ermittlungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung. Rechtsanwälte werden damit Geistlichen, Abgeordneten und Verteidigern gleichgestellt. Anwälte dürften dann künftig beispielsweise nicht mehr abgehört werden.

Nach bislang geltendem Recht sind Ermittlungsmaßnahmen bei Anwälten, die nicht als Strafverteidiger mit einem Fall befasst sind, unter Einschränkungen zulässig. Einen absoluten Schutz gibt es derzeit aber nur für das Mandat des Strafverteidigers. Diese Differenzierung werde "vielfach als nicht sachgerecht erachtet". Dies gelte zumal, weil "der Übergang vom Anwalts- zum Verteidigermandat in der Praxis mitunter fließend sein kann".

Ein Änderungsantrag der Grünen, mit dem unter anderem der verschärfte Schutz des Vertrauensverhältnisses auch auf die medizinischen Berufe und Journalisten ausgedehnt werden sollte, fand im Rechtsausschuss keine Mehrheit. (Deutsche Bundesregierung: ra)




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