Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Anwaltliches Mandatsverhältnis schützen


Nach einem Gesetzesentwurf wird ein absolutes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot gelten
Übergang vom Anwalts- zum Verteidigermandat in der Praxis mitunter fließend


(17.11.10) - Das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten soll künftig stärker geschützt werden. Der Rechtsausschuss beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf ("Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht") der Deutschen Bundesregierung (17/2637) mit den Stimmen aller Fraktionen. Lediglich die Linksfraktion enthielt sich.

Nach dem Entwurf wird ein absolutes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot gelten, und zwar im Hinblick auf alle möglichen Ermittlungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung. Rechtsanwälte werden damit Geistlichen, Abgeordneten und Verteidigern gleichgestellt. Anwälte dürften dann künftig beispielsweise nicht mehr abgehört werden.

Nach bislang geltendem Recht sind Ermittlungsmaßnahmen bei Anwälten, die nicht als Strafverteidiger mit einem Fall befasst sind, unter Einschränkungen zulässig. Einen absoluten Schutz gibt es derzeit aber nur für das Mandat des Strafverteidigers. Diese Differenzierung werde "vielfach als nicht sachgerecht erachtet". Dies gelte zumal, weil "der Übergang vom Anwalts- zum Verteidigermandat in der Praxis mitunter fließend sein kann".

Ein Änderungsantrag der Grünen, mit dem unter anderem der verschärfte Schutz des Vertrauensverhältnisses auch auf die medizinischen Berufe und Journalisten ausgedehnt werden sollte, fand im Rechtsausschuss keine Mehrheit. (Deutsche Bundesregierung: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen