Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Anwaltliches Mandatsverhältnis schützen


Nach einem Gesetzesentwurf wird ein absolutes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot gelten
Übergang vom Anwalts- zum Verteidigermandat in der Praxis mitunter fließend


(17.11.10) - Das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten soll künftig stärker geschützt werden. Der Rechtsausschuss beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf ("Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht") der Deutschen Bundesregierung (17/2637) mit den Stimmen aller Fraktionen. Lediglich die Linksfraktion enthielt sich.

Nach dem Entwurf wird ein absolutes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot gelten, und zwar im Hinblick auf alle möglichen Ermittlungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung. Rechtsanwälte werden damit Geistlichen, Abgeordneten und Verteidigern gleichgestellt. Anwälte dürften dann künftig beispielsweise nicht mehr abgehört werden.

Nach bislang geltendem Recht sind Ermittlungsmaßnahmen bei Anwälten, die nicht als Strafverteidiger mit einem Fall befasst sind, unter Einschränkungen zulässig. Einen absoluten Schutz gibt es derzeit aber nur für das Mandat des Strafverteidigers. Diese Differenzierung werde "vielfach als nicht sachgerecht erachtet". Dies gelte zumal, weil "der Übergang vom Anwalts- zum Verteidigermandat in der Praxis mitunter fließend sein kann".

Ein Änderungsantrag der Grünen, mit dem unter anderem der verschärfte Schutz des Vertrauensverhältnisses auch auf die medizinischen Berufe und Journalisten ausgedehnt werden sollte, fand im Rechtsausschuss keine Mehrheit. (Deutsche Bundesregierung: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen