Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie


Gesetzentwurf: Eichgesetz wird an EU-Recht angepasst
Im Eichgesetz ist bisher vorgesehen, dass Personen, die Wägungen an öffentlichen Waagen vornehmen, einer vorherigen öffentlichen Bestellung und Verpflichtung bedürfen


(24.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung will verschiedene gesetzliche Regelungen an die Vorschriften der EU-Dienstleistungsrichtlinie anpassen und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes (17/3983) vorgelegt.

So müsse das Eichgesetz geändert werden, da die Niederlassungsfreiheit durch Genehmigungsregelungen nur beschränkt werden dürfe, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies rechtfertigen würden. Im Eichgesetz sei bisher vorgesehen, dass Personen, die Wägungen an öffentlichen Waagen vornehmen, einer vorherigen öffentlichen Bestellung und Verpflichtung bedürfen. Dies sei ein "behördlicher Gestattungsakt", auf den nun durch Streichung des Begriffs des "öffentlichen Wägens" verzichtet werden soll. Denn zum notwendigen Schutz des Vertrauens in die Richtigkeit der Messergebnisse würden andere Maßnahmen ausreichen.

So würden die europäisch harmonisierten Anforderungen an Waagen eine Dokumentationspflicht des Messergebnisses durch Ausdruck oder Speicherung vorsehen. Die Messergebnisse seien somit dokumentierbar, und außerdem sorge die Sachkunde des zur Marktüberwachung eingesetzten Personals "für einen hohen Standard öffentlicher Waagen".

Außerdem sieht eine Änderung des Verwaltungskostengesetzes vor, dass Gebietskörperschaften, die Akkreditierungen von der Akkreditierungsstelle erhalten wollen, in Zukunft dafür Gebühren zahlen sollen. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass die Akkreditierungsstelle Gebühren zum Beispiel an die Länder zahlen müsse, wenn sie diese in Akkreditierungsverfahren einbinde.

Der Bundesrat lehnt die geplante Gebührenerhebung durch die Akkreditierungsstelle ab, weil Länder und Gemeinden dadurch mit erheblichen Kosten belastet würden. Die Bundesregierung solle vielmehr auf mehr Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH achten. Die Bundesregierung weist diese Forderung in ihrer Gegenäußerung zurück. Der Bund habe sich zwar bereiterklärt, die Deutsche Akkreditierungsstelle mit der nötigen Anschubfinanzierung auszustatten. Daraus ergebe sich jedoch keine Verpflichtung, Leistungen der Akkreditierungsstelle zugunsten Dritter aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen