Ratingagenturen kommen an die Kandarre
Gesetzentwurf: Ratingagenturen droht bis zu 1 Million Euro Bußgeld
Ratingagenturen hätten die verschlechterte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht
(24.02.10) - Ratingagenturen sollen bei Gesetzesverstößen mit Bußgeldern bis zu 1 Million Euro belegt werden können. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (17/716) vor. Damit will die Bundesregierung Konsequenzen aus der Finanzkrise ziehen.
Ratingagenturen hätten die verschlechterte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht "und ihre Ratings nicht rechtzeitig angepasst, als sich die Krise bereits zugespitzt hatte", schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Daher müssten Maßnahmen ergriffen werden, um ein solches Versagen der Agenturen in Zukunft zu verhindern.
Bis zur Schaffung der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde im nächsten Jahr soll die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Ratingagenturen überwachen. Den Agenturen werden zahlreiche Pflichten auferlegt, deren Nichteinhaltung Bußgelder nach sich zieht. Bußgelder bis zu 1 Million Euro drohen etwa, wenn eine Agentur ein Rating abgibt, obwohl ein Interessenkonflikt vorliegt.
Ein Bußgeld bis zu 1 Million Euro droht auch, wenn eine Ratingagentur gegenüber einem Unternehmen oder einem mit dem Unternehmen verbundenen Dritten sowohl Beratungs- als auch Ratingleistungen erbringt oder wenn die Agentur trotz Fehlens wichtiger Daten nicht auf die Abgabe eines Ratings verzichtet. Die Sanktionen müssten abschreckend sein, heißt es in dem Entwurf. Daher sollte der Ausgangsrahmen für Bußgelder nicht unter 200.000 Euro liegen.
Ratingagenturen müssen in Zukunft ihre Arbeit jährlich von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen. Stellt der Prüfer Verstöße gegen die EU-Verordnung fest, muss er die BaFin unverzüglich informieren. Außerdem erhält die BaFin das Recht, jederzeit und ohne einen Anlass Ratingagenturen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen prüfen zu dürfen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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