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Erbringung von Versorgungs- und Beihilfeleistungen


Aufgaben der Postbeamtenversorgungskasse werden verlagert
Gesetzentwurf: Aufgaben der Postbeamtenversorgungskasse werden verlagert


(24.07.12) - Die Aufgaben der Postbeamtenversorgungskasse werden auf die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost übertragen. Dies sieht der von der Deutsche Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (17/10307) vor.

Der Bundesrechnungshof habe die Rechtsform "eingetragener Verein" der Postbeamtenversorgungskasse kritisiert und eine öffentlich-rechtliche Einrichtung gefordert, da die Erbringung von Versorgungs- und Beihilfeleistungen an Versorgungsempfänger des Bundes sowie deren Hinterbliebene durch einen privatrechtlichen Verein als Dauerlösung kritisch zu sehen sei, begründet die Bundesregierung den Gesetzentwurf. Dabei hatte der Rechnungshof auch auf die erheblichen finanziellen Zuweisungen des Bundes verwiesen, die im Jahre 2010 und 2011 bei jeweils rund sechs Milliarden Euro gelegen hatten und in diesem Jahr 6,755 Milliarden Euro betragen sollen.

Der Gesetzentwurf enthält "aufgrund der in der Vergangenheit mit diesen Instrumenten gemachten positiven Erfahrungen" eine Regelung zur Verlängerung des Vorruhestandes für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten für weitere vier Jahre. Außerdem ist eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass unternehmensspezifischer Regelungen zur Altersteilzeitbeschäftigung von Beamten vorgesehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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