Europäisches Mautsystem kommt
Einführung der Maut: Derzeit gibt es in Europa viele verschiedene mautpflichtige Streckennetze und Mautsysteme, heißt es im Gesetzentwurf zur Begründung
Die Oppositionsfraktionen begründeten ihre Enthaltung unter anderem mit datenschutzrechtlichen Bedenken
(31.10.14) - In Deutschland soll der europäische elektronische Mautdienst eingeführt werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2656) stimmte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur mit den Stimmen der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung zu. In dem mit derselben Mehrheit beschlossenen Änderungsantrag wurde festgelegt, dass der Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist.
Mit diesem Änderungsgesetz soll die Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und die Entscheidung 2009/750/EG der Kommission über die Festlegung der Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten umgesetzt werden. Danach soll in der Europäischen Union ein europäisches elektronisches Mautsystem (Mautdienst) eingeführt werden.
Derzeit gibt es in Europa viele verschiedene mautpflichtige Streckennetze und Mautsysteme, heißt es im Gesetzentwurf zur Begründung. Ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt werden soll, müsse bei verschiedenen Mauterhebern registriert und mit mehreren elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Der Mautdienst solle die Entrichtung von Mautgebühren auf Grundlage eines einzigen Vertrages mit einem Anbieter von mautdienstbezogenen Leistungen und mit nur einem Fahrzeuggerät in der Europäischen Union ermöglichen.
Die Abgeordneten aller Fraktionen hielten den europäischen elektronischen Mautdienst für sinnvoll. Die Oppositionsfraktionen begründeten ihre Enthaltung unter anderem mit datenschutzrechtlichen Bedenken.
Über den Gesetzentwurf muss der Bundestag noch abschließend entscheiden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
-
Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
-
Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
-
Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
-
Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.