Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Außenwirtschaftsgesetz: Änderung der Änderung


Außenwirtschaftsgesetz lässt Tür für Staatsfonds offen - FDP-Fraktion bezeichnet die Gesetzesänderung insgesamt als überflüssig
Unbedenklichkeitsbescheinigung gelte künftig als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats ein Prüfverfahren eröffnet werde


(30.01.09) - Die Koalitionsfraktionen Union und SPD haben Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (16/10730) angekündigt (Entwurf eines dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung). In einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie erläuterte ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch eine vom Wirtschaftsministerium für die Fraktionen erstellte Formulierungshilfe.

Danach soll ein nicht aus den EU-Ländern oder der Europäischen Freihandelszone EFTA kommender ausländischer Investor, der ein deutsches Unternehmen übernehmen will, leichter an die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Übernahme kommen. Bisher konnte durch die Regierung innerhalb von drei Monaten ein Verfahren zur Prüfung der Übernahme eröffnet werden.

Die Regierung erläuterte, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gelte künftig als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats ein Prüfverfahren eröffnet werde. Außerdem soll durch die Änderungen klargestellt werden, dass es sich beim Erwerb einer Unbedenklichkeitsbescheinigung um eine freiwillige Maßnahme handelt. Staatsfonds seien aus dem Entwurf herausgenommen worden und damit nicht betroffen. Sie hätten einen stabilisierenden Charakter, so die Regierung.

Mit dem Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung an, den Kauf eines Unternehmens im Einzelfall verbieten zu können, wenn das Verbot unerlässlich ist, um die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.

Die FDP-Fraktion bezeichnete die Gesetzesänderung insgesamt als überflüssig und berief sich dabei auf die Ergebnisse einer Anhörung des Ausschusses vom 26. Januar. Investoren würden verunsichert. Das könne man sich gerade angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht leisten. Die Linksfraktion verlangte, der Kapitaltransfer müsse an Regeln gebunden werden. Diesem Anspruch werde das Gesetz überhaupt nicht gerecht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen meldete Zweifel an, ob die Regelungen mit europäischem Recht kompatibel seien.

Die Unionsfraktion sprach dagegen von sinnvollen Änderungen und verwahrte sich gegen den Eindruck, mit dem Gesetz sollten Investoren ferngehalten werden. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, von einer Ablehnungsfront der Gutachter bei der Anhörung könne keine Rede sein. Die SPD-Fraktion hob besonders hervor, dass der Rechtsanspruch auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht nur in der Begründung des Gesetzentwurfs stehe, sondern jetzt auch ausdrücklich in das Gesetz selbst hineingeschrieben werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen