01.11.2007: Passgesetz und Wertpapierdienste
FRUG und elektronischer Reisepass ab 1. November 2007 in Kraft - Neuregelungen zum 1. November 2007
Erfassung der Fingerabdrücke fast aller Bürger: Mit Hilfe des maschinell prüfbaren Chips soll festgestellt werden, ob Pass und Person zusammengehören
(31.10.07) – Es kommt eben alles wieder: Am 1. November 2007 tritt in der Bundesrepublik Deutschland eine Praxis in Kraft, die während der NS-Zeit mit der "Kennkarte", dem Vorläufer des Personalausweises, ihre Auferstehung feierte. Die Älteren werden sich noch erinnern: Die Kennkarte (Verordnung vom 22. Juli 1938) enthielt neben den Meldedaten ein Passbild des Inhabers. Kennkarten für Juden waren zusätzlich mit einem großen Buchstaben J und zwei Fingerabdrücken versehen (siehe z.B. Bild der Kennkarte der Kennkarte "Wilhelmine Heimberger" – ähnliche Regelungen galten auch für Fremd-/Zivilarbeiter. Während des Krieges erhielten dann auch die Kennkarten "normaler" Reichsbürger zunehmend die berühmten zwei Fingerabdrücke des Passinhabers.
Zynisch gesagt: Wahrscheinlich sollte sich auch schon damals, wie heute die Bundesregierung in einer Pressemitteilung verspricht, die "Sicherheit der Passinhaberin oder des Passinhabers erhöhen".
Das novellierte Passgesetz weckt eben Erinnerungen.
Künftig werden für alle Bundesbürger elektronische Pässe ausgestellt, die neben einem digitalen Passfoto auch die Fingerabdrücke des Passinhabers im Chip enthalten.
Elektronischer Reisepass
Bereits seit November 2005 geben die Passbehörden in Deutschland Reisepässe mit biometrischen Merkmalen aus (elektronischen Reisepass - ePass). Ab 1. November 2007 werden auf dem Chip neben dem digitalen Bild auch zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Mit Hilfe des maschinell prüfbaren Chips soll eindeutig festgestellt werden, ob Pass und Person zusammengehören. Die neue Technik soll angeblich – so die Vermutung der Bundesregierung - die "Sicherheit der Passinhaberin oder des Passinhabers erhöhen" und effektiver als bisher den Missbrauch (Fälschung) des Ausweises erhöhen.
Aus Datenschutzgründen werden die Abdrücke bisher nicht zentral erfasst, sondern ausschließlich auf dem Chip des Passes gespeichert.
Alle bereits ausgegebenen Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Den Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile. Ein vorzeitiger Umtausch von Dokumenten ist nicht erforderlich.
Auch der Regelungsbereich zu Pass- und Ausweisdokumenten für Kinder wurde überarbeitet:
Künftig ist die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Pass nicht mehr zulässig. Alle Reisenden müssen, unabhängig von ihrem Alter, eigene Dokumente vorlegen.
Kinderreisepässe werden ab 1. November für eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt. Sie können einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe ausgestellt. Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren können auf Wunsch der Eltern elektronische Reisepässe erhalten. Fingerabdrücke werden allerdings erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.
Vor dem 1. November 2007 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig und können gegebenenfalls bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Weitere Informationen zu Pass- und Ausweisdokumenten gibt es beim Bundesministerium des Innern.
Wertpapierdienstleistungen
Mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) wurde die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) in nationales Recht übertragen. Zahlreiche Neuregelungen im Wertpapierbereich sollen zu einem intensiveren Wettbewerb zwischen den Handelsplattformen beitragen. Die Beratungs- und Informationspflichten der Banken werden erweitert und Anleger damit besser geschützt.
Das Bundesfinanzministerium weist auf die folgenden wesentlichen Änderungen hin:
>> Die Anlageberatung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warenderivaten und der Betrieb eines multilateralen Handelssystems werden künftig eigenständige Wertpapierdienstleistungen sein. Sie unterliegen damit einerseits der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Andererseits profitieren diese Anbieter auch bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen von dem erweiterten europäischen Pass der EU-Finanzmarktrichtlinie. Europäischer Pass bedeutet, dass die Zulassung einer Wertpapierfirma in einem Mitgliedstaat in allen anderen Mitgliedstaaten gültig ist.
>> Handelsplattformen, das sind Börsen, multilaterale Handelssysteme und Internalisierungssysteme, werden neuen Regelungen zur Vorhandels- und Nachhandelstransparenz unterworfen.
>> Bei der Ausführung von Wertpapiergeschäften ergeben sich für die Finanzdienstleistungsindustrie neue Anforderungen im Bereich der Organisation, der Wohlverhaltensregeln und der Pflicht zur bestmöglichen Ausführung. So müssen unter anderem bei Beratungsdienstleistungen die Geschäfte den Anlagezielen, den finanziellen Verhältnissen und dem Erfahrungsschatz des Kunden entsprechen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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