Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Korruption im Gesundheitswesen


Gesetzentwurf: Bundesrat will Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen einführen
Compliance im Gesundheitswesen: Neuer Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen würde eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung mit sich bringen

(24.09.13) - Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollen zu einem eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch werden. Dies fordert der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (17/14575). Auf diese Weise will die Länderkammer Korruption in diesem Bereich wirkungsvoller bekämpfen. Diesem Anliegen trägt aus Sicht der Regierung die im Juni vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Sozialgesetzbuchs jedoch besser Rechnung als die vom Bundesrat angestrebte Änderung des Strafgesetzbuchs.

Die Ländervertretung sieht eine "deutliche Regelungslücke" beim Thema Korruption im Gesundheitswesen und kritisiert den gegenwärtigen Rechtszustand als "unbefriedigend". Der Gesetzentwurf verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März 2012, wonach auf der Basis der geltenden Gesetzeslage niedergelassene Vertragsärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen einzustufen seien. Dieses Urteil habe zur Folge, analysiert der Bundesrat, dass im Vertragsärztesystem Zuwendungen, die der "unlauteren Beeinflussung des Verordnungsverhaltens" der Mediziner dienen, strafrechtlich nicht von Belang seien.

Die Länderkammer meint, dass von dem BGH-Beschluss eine inakzeptable Signalwirkung ausgehe und dass deshalb die Regelungslücke durch den Gesetzgeber geschlossen werden müsse. Die Richter selbst hätten dies gefordert: Der zuständige BGH-Senat sehe es als berechtigt an, Missständen, die zu gravierenden finanziellen Belastungen des Gesundheitssystems führen, mit Mitteln des Strafrechts effektiv entgegenzutreten.

Nach Auffassung des Bundesrats sind die derzeitigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften nicht geeignet, die Korruption wirksam zu bekämpfen. Der Gesetzgeber müsse deshalb handeln, um die weit überwiegende Mehrheit der Ärzte und der sonstigen Leistungserbringer zu schützen sowie "die Lauterkeit und Freiheit des Wettbewerbs innerhalb des Gesundheitswesens zu stärken". Zudem gelte es, die "Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen" zu wahren: Behandlungs- und Therapieentscheidungen sollten frei und ohne Beeinflussung durch "unlautere Vorteile" getroffen werden.

Der von der Ländervertretung verlangte neue Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen würde eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung mit sich bringen, die bei "besonders schweren Fällen" möglich sein soll.

Auch die Regierung betont, dass korruptives Verhalten im Gesundheitswesen nicht geduldet werden dürfe. Eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrats verweist auf eine im Juni vom Parlament beschlossene Änderung des Sozialgesetzbuchs, die eine Strafbarkeit von Leistungserbringern vorsieht, sofern sie "unzulässige Vorteile" annehmen. Auch das Gewähren solcher Vorteile sei nun strafbar. Aus Sicht der Regierung wird damit die vom BGH aufgezeigte Strafbarkeitslücke geschlossen. Die neuen Vorschriften trügen, wie es in der Stellungnahme heißt, der "besonderen Schutzbedürftigkeit" der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten Rechnung und erfassten sämtliche Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen. Die Reform des Sozialgesetzbuchs ist nach Auffassung der Regierung zur Bekämpfung der Korruption besser geeignet als die von der Länderkammer angestrebte Änderung des Strafgesetzbuchs, bei der es vor allem um den Schutz des Wettbewerbs im Gesundheitswesen gehe. (Deutscher Bundesrat: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen