Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Wertpapiere im Hochfrequenzhandel


Finanzmarkt-Compliance: Hochfrequenzhandel wird ohne Mindesthaltedauer von Orders reguliert
Im Hochfrequenzhandel tätige Unternehmen müssen in Zukunft sicherstellen, dass ihre Handelssysteme den Markt nicht stören

(06.03.13) - Der als risikoreich angesehene Hochfrequenzhandel mit Wertpapieren soll eingeschränkt werden. Der Finanzausschuss stimmte mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (17/11631, 17/11874) zu. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch eine Reihe von überwiegend redaktionellen Änderungen vorgenommen. Ein Antrag der SPD-Fraktion mit dem Ziel, eine Mindesthaltefrist für georderte Wertpapiere im Hochfrequenzhandel von 500 Millisekunden einzuführen, wurde von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die Mindesthaltefrist hatte auch bereits der Bundesrat gefordert.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Sitzung, mit dem Gesetz sei der nationale Gesetzgeber schneller als der europäische. Angesichts der Volumina im Hochfrequenzhandel in Deutschland sei es wichtig, eine schnelle Regulierung zu bekommen. Eine nur in Deutschland geltende Mindesthaltefrist für georderte Papiere lehnte der Sprecher mit dem Hinweis ab, dies könne nur auf europäischer Ebene geschehen. Auch der Vertreter der FDP-Fraktion warnte vor einer rein nationalen Einführung einer Mindesthaltefrist. Der Handel könne dahin abwandern, wo wir ihn nicht haben wollen, warnte er.

Die SPD-Fraktion hielt eine Regulierung des Hochfrequenzhandels für dringend erforderlich. Die Bedeutung dieses Handels für die Liquiditätsversorgung werde überschätzt, während die Risiken unterschätzt würden. Daher sei die Einführung einer Mindesthaltedauer unumgänglich, widersprach ein Sprecher der Fraktion der Koalition.

Dafür traten auch die Vertreter der anderen Fraktionen ein, wobei die Linksfraktion noch einen Schritt weiter ging. Wenn durch den Hochfrequenzhandel die Stabilität des Finanzsystems in Frage stehe und der Handel volkswirtschaftlich schädlich sei, dann sei nicht nur eine Einschränkung, sondern die Einstellung dieses Handels notwendig. Der Sprecher der Linksfraktion warnte davor, bei der Gestaltung der Finanztransaktionssteuer den Hochfrequenzhandel auszunehmen.

Der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nannte den Hochfrequenzhandel volkswirtschaftlich uneffektiv. Deshalb müsse er gebremst und zurückgeschraubt werden. Im Regierungsentwurf gehe es aber nur um Regulierung und nicht um Bremsung.

Nach dem Gesetzentwurf sollen Hochfrequenzhändler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt werden. Zudem werden strengere Anforderungen an den Handel gestellt. Im Hochfrequenzhandel tätige Unternehmen müssen in Zukunft sicherstellen, dass ihre Handelssysteme den Markt nicht stören. Dadurch sollen extreme, irrationale Kursschwankungen ohne jeden Bezug zu realwirtschaftlichen Entwicklungen bis hin zu einem Flash Crash, wie etwa der Zusammenbruch der US-Börsen am 6. Mai 2010, verhindert werden. Zudem werden bestimmte Handelspraktiken, welche ohne Handelsabsicht getätigt werden, um das Funktionieren der Handelssysteme zu stören oder zu verzögern oder andere Handelsteilnehmer zu täuschen, als Marktmanipulationen angesehen. Die Börsen sollen verpflichtet werden, bei exzessiver Nutzung der Handelssysteme höhere Gebühren zu verlangen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Aufsicht über Märkte für Kryptowerte

    Die Deutsche Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) vorgelegt (20/10280). Damit will sie europäisches Recht national umsetzen.

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen