Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Zeitnahe Warnhinweise in Beipackzetteln


Arzneimittelgesetz (AMG): Widersprüche und Anfechtungsklagen sollen keine aufschiebende Wirkung haben
Auflagen zur Aufnahme der Warnhinweise für Patienten werden dadurch regelmäßig erst dann vollzogen, wenn die Widerspruchs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren beendet sind



Mit einer gesetzlichen Ergänzung will die Grünen-Fraktion erreichen, dass Warnhinweise vor möglichen Nebenwirkungen zeitnah auf Beipackzetteln der Arzneimittel erscheinen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erlasse die jeweiligen Auflagen für die Hersteller. Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen diese Auflagen entfalteten jedoch regelmäßig eine aufschiebende Wirkung, heißt es im Gesetzentwurf (19/2666) der Fraktion.

Damit erreichten diese wichtigen Informationen die Patienten über einen langen Zeitraum nicht, obgleich das BfArM das notwendige Informations- und Schutzbedürfnis der Bevölkerung sehe.

Das Arzneimittelgesetz (AMG) soll nun dahingehend ergänzt werden, dass die Auflagen des BfArM "sofort vollziehbar sind und Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben".

Die Grünen schildern:
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist als Bundesoberbehörde für die Erhöhung der Arzneimittel- und damit der Patientensicherheit zuständig und soll Gesundheitsgefahren für die Bürgerinnen und Bürger abwehren. Hierfür erlässt das BfArM unter anderem Auflagen, die pharmazeutische Hersteller zur Aufnahme von Warnungen vor möglichen Nebenwirkung in der Packungsbeilage verpflichten oder eine bestimmte Kennzeichnung bzw. Art der Verpackung vorgeben, die die Patientensicherheit erhöhen sollen. Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen diese Auflagen entfalten jedoch regelmäßig eine aufschiebende Wirkung gegen die Auflagen.

Die Auflagen zur Aufnahme der Warnhinweise für Patientinnen und Patienten werden dadurch regelmäßig erst dann vollzogen, wenn die Widerspruchs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren beendet sind.
Damit erreichen diese wichtigen Informationen und Maßnahmen Patientinnen und Patienten über lange Zeiträume nicht, obwohl das BfArM hier notwendige Informations- und Schutzbedürfnisse der Bevölkerung, wie etwa Warnungen vor möglichen Nebenwirkungen, sieht.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 07.08.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen