Sportwetten werden grundsätzlich steuerpflichtig
Besteuerungslücke bei Glücksspiel geschlossen: Bisher wurden nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden
Gesetzentwurf steht in engem Zusammenhang mit dem Glückspielstaatsvertrag der Länder
(07.09.12) - Sämtliche Sportwetten werden in Zukunft steuerpflichtig. bereits im Juni hatte der Finanzausschuss dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (17/8494) zu gestimmt, der zuvor mit Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in einigen technischen Fragen verändert worden war. Für den Entwurf stimmte neben der Koalition auch die SPD-Fraktion, während sich Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten.
Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages zum Beispiel über Internet bei einem ausländischen Anbieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die Steuer für Pferdewetten soll von 16,66 auf fünf Prozent gesenkt werden, während für Lotterien weiter der Satz von 16,66 Prozent gelten soll. Der Gesetzentwurf steht in engem Zusammenhang mit dem Glückspielstaatsvertrag der Länder.
Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich erfreut, dass jetzt eine Besteuerungslücke geschlossen werden könne. Die gefundene Lösung stelle auch die Förderung des Pferdesports durch Erlöse aus Wetten sicher. Die SPD-Fraktion rechnet damit, dass jetzt mehr Menschen Wetten abschließen und an Glücksspielen teilnehmen könnten. Für die FDP-Fraktion sind die Gefahren des Glücksspiels allerdings ein Thema der Bundesländer, denen auch die Einnahmen zufließen würden. Die Fraktion Die Linke kritisierte einen "Flickenteppich" an Zuständigkeiten in diesem Bereich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übte Kritik an den gespaltenen Steuersätzen bei Wetten. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.