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Geldwäscheproblem im Bereich Online-Glücksspiel?


Bürokratische Maßnahmen aus Geldwäschegesetz gestrichen
Geldwäschebeauftragten in Unternehmen ab neun Beschäftigten nur für Finanzunternehmen und Spielbanken


(07.12.11) - Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Geldwäscheprävention (17/6804) gebilligt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmten ebenso dafür wie die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, während sich die Fraktion Die Linke der Stimme enthielt. Zuvor hatte die Koalition zahlreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen, während Änderungsanträge der Fraktion Die Linke abgelehnt wurden. Mit dem Gesetz werden Sorgfalts- und Meldepflichten erweitert und auch auf den Nichtfinanzsektor ausgedehnt. Betroffen sind unter anderem Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte. Außerdem sind schärfere Sanktionen bei Gesetzesverstößen vorgesehen. Die Pflicht zu Verdachtsmeldungen soll ausgeweitet werden. Mit dem Gesetz sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen erschwert werden.

Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich erfreut, dass der Gesetzentwurf jetzt abgeschlossen werden und damit ein Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäsche geleistet werden könne. Es sei im Laufe der Beratungen gelungen, im Regierungsentwurf noch enthaltene überflüssige Bürokratie abzubauen. Als Beispiel wurde die Pflicht zur Ernennung von Geldwäschebeauftragten in Unternehmen ab neun Beschäftigten genannt. Die Pflicht zur Ernennung dieser Beauftragten wurde mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Finanzunternehmen und Spielbanken reduziert.

Die große Zahl von Änderungsanträgen und mehrere Vertagungen habe nach Ansicht der SPD-Fraktion den Verbesserungsbedarf am Regierungsentwurf gezeigt. Es hätten aber wichtige Verbesserungen an dem zunächst mangelhaften Gesetzentwurf vorgenommen werden können, so dass dieser jetzt zustimmungsfähig sei. Ein Sprecher der SPD-Fraktion wies aber auch darauf hin, dass im Bereich des Online-Glücksspiels ein neues Geldwäscheproblem entstehen könne. Dieses Thema müsse auf der Prioritätenliste bleiben.

Dass nicht mehr alle Unternehmen ab neun Mitarbeitern einen Geldwäschebeauftragten ernennen müssen, wurde von der FDP-Fraktion begrüßt. Es seien jetzt auch vernünftige Rahmenbedingungen für das Aufladen von Geldkarten geschaffen worden. Wie die SPD-Fraktion begrüßte die FDP-Fraktion, dass das Gesetz nach drei Jahren auf seine Wirksamkeit überprüft werden solle.

Auch die Linksfraktion sprach von einer konstruktiven Diskussion über den Gesetzentwurf, der jedoch weiterhin verbesserungsbedürftig sei. So würden Geldspielgeräte nicht erfasst. Die Linksfraktion forderte außerdem einen Sonderkündigungsschutz für die Geldwäschebeauftragten. Diesen Sonderkündigungsschutz gebe es auch für andere Beauftragte in Unternehmen, etwa für den Abfallbeauftragten.

Die Einrichtung eines Sonderkündigungsschutzes wurde zwar von den anderen Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt, von der Koalition jedoch abgelehnt. (Deutscher Bundestag: ra)



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