Änderung des Presse-Grosso-Systems
SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen Presse-Grosso-System soll gesetzlich absichern
Ein Zivilgerichtsverfahren habe das Verhandlungsmandat des Pressegrossoverbandes über Handelsspannen mit den Verlagen für seine Mitglieder als kartellrechtlich unzulässig angesehen
(08.04.13) - Das seit Jahrzehnten bewährte Presse-Grosso-Vertriebssystem soll kartellrechtlich abgesichert werden. Zu diesem Zweck haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Gesetzentwurf (17/12679) eingebracht. Das Presse-Grosso-System stelle sicher, dass Pressetitel und insbesondere auch Titel kleiner Verlage und Titel mit kleinen Auflagen überall erhältlich seien.
Eine gesetzliche Regelung sei notwendig, da in einem Zivilgerichtsverfahren das Verhandlungsmandat des Pressegrossoverbandes über Handelsspannen mit den Verlagen für seine Mitglieder als kartellrechtlich unzulässig angesehen worden sei. Da es keine außergerichtliche oder außergesetzliche Verständigung gegeben habe, werde der Weg einer gesetzlichen Absicherung von Branchenvereinbarungen der Pressegrossisten und Verlage gewählt, begründen die Fraktionen ihr Vorgehen.
Die Änderung des Presse-Grosso-Systems war nach Angaben der Fraktionen bereits mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (17/11053) beschlossen worden, das sich derzeit im Vermittlungsausschuss befinde. Die Regelungen im Presse-Grosso-System würden jedoch keine Anrufungsgründe für den Vermittlungsausschuss darstellen. "Es ist daher davon auszugehen, dass diese Regelungen dem Grunde nach unstreitig sind. Da im Vermittlungsausschuss derzeit keine Einigung absehbar ist, soll die Änderung des Presse-Grosso nunmehr separat auf den Weg gebracht werden", schreiben die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.