Stimmrecht: Veröffentlichungs- & Angebotspflichten
Gesetzentwurf: SPD will Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ändern
Ziel sei es, Übernahmevorgänge im Interesse aller Beteiligten transparent und rechtssicher zu gestalten und zugleich einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre zu gewährleisten
(10.11.10) - Zur Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf (17/3481) vorgelegt. Danach soll die Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren (Pflichtangebot) auch dann gelten, wenn ein Erwerber seine qualifizierte Beteiligung auch jenseits der 30-Prozent-Schwelle ausbaut.
Das Wertpapiererwerb- und Übernahmegesetz hat die Aufgabe, einen verlässlichen Rechtsrahmen für öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen zu schaffen, schreibt die Fraktion zur Begründung. Ziel sei es, Übernahmevorgänge im Interesse aller Beteiligten transparent und rechtssicher zu gestalten und zugleich einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre zu gewährleisten.
Erlange ein Erwerber die Kontrolle über eine Zielgesellschaft, so sei er bisher verpflichtet, dies zu veröffentlichen und den anderen Aktionären ein Angebot zum Erwerb der Wertpapiere zu machen (Pflichtangebot). Kontrolle liege dann vor, wenn mindestens 30 Prozent der Stimmrechte der Zielgesellschaft gehalten würden. Sei dieser Schwellenwert einmal erreicht, so sehe das Gesetz bisher keine erneute Veröffentlichungs- und Angebotspflicht vor, wenn der Anteil der Stimmrechte weiter ausgebaut werde.
So bestehe legal die Möglichkeit, sich an eine Zielgesellschaft anzuschleichen ("creeping in"), um möglichst kostengünstig und möglichst unauffällig eine Kontrollposition von mehr als 30 Prozent der Anteile an einer Zielgesellschaft zu erhalten.
Die Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf nun erreichen, dass auch jenseits der 30-Prozent-Schwelle veröffentlicht werden muss, wenn innerhalb von zwölf Monaten mindestens 2 Prozent der Stimmrechte hinzu erworben werden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.