OECD-Standard wird eingehalten
Gesetzentwurf: Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz geändert
Da die Steuerhinterziehung in der Schweiz lediglich als Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafe geahndet werde, sei kein Informationsaustausch möglich gewesen
(11.07.11) - Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz (17/6257) vorgelegt. Das bisherige Abkommen habe eine Informationsaustauschklausel enthalten, die weit hinter dem OECD-Standard zurückgeblieben sei, erläutert die Bundesregierung. Es habe einen Informationsaustausch nur bei Betrugsdelikten vorgesehen. Da die Steuerhinterziehung in der Schweiz lediglich als Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafe geahndet werde, sei kein Informationsaustausch möglich gewesen. Jetzt habe die Schweiz aber den OECD-Standard anerkannt.
Die Änderung des Vertrages verpflichte dazu, Informationen zu erteilen, die zur Besteuerung im ersuchenden Staat "voraussichtlich erheblich" seien. Es bedürfe allerdings eines Anlasses für ein Auskunftsersuchen, um anlasslose Anfragen "ins Blaue" auszuschließen.
Außerdem sieht der Entwurf weitere Veränderungen vor, etwa die Senkung der Mindestbeteiligungshöhe für die Gewährung des Nullsatzes bei Quellensteuern auf zwischengesellschaftliche Dividendenzahlungen von 20 auf 10 Prozent bei Einführung einer einjährigen Mindesthaltedauer. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.