Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Web
Gesetzentwurf: Mit "Button"-Lösung Kostenfallen im Internet vermeiden
In der Vergangenheit seien viele Verbraucher Opfer von sogenannten Kostenfallen im Internet geworden
(14.07.10) - Die SPD-Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern. In einem Gesetzentwurf (17/2409) drängt sie, die sogenannte “Button"-Lösung einzuführen. Ein im Internet geschlossener Vertrag würde demnach nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher einen gesonderten, besonders grafisch hervorgehobenen Hinweis (“button"), auf dem der Preis enthalten sei, durch Anklicken bestätigen würde.
Die Sozialdemokraten machen darauf aufmerksam, in der Vergangenheit seien viele Verbraucher Opfer von sogenannten Kostenfallen im Internet geworden. Über Anzeigen auf Suchmaschinen lockten unseriöse Unternehmen Internutzer auf ihre Seiten. Viele Verbraucher rechneten dort nicht damit, für Dienste oder Softwaren zahlen zu müssen. “Im guten Glauben" gäben sie ihren Namen und ihre Adresse für eine vermeintliche Kunden-Registrierung an – und hatten ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen.
Dabei würden die Verbraucher mittels unklaren, irreführenden Gestaltungsweisen über die Kosten getäuscht, moniert die SPD-Fraktion. Der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit würde in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im “Kleingedruckten" versteckt.
Wer die daraufhin versandten Rechnungen nicht begleiche, würde mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen eingeschüchtert. Wer einmal gezahlt habe, dessen Geld sei in der Regel verloren. Viele Unternehmen säßen im Ausland und verschwänden von der Bildfläche, sobald jemand Schadenersatzansprüche stelle. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.