Durchsetzung umweltrechtlicher Standards
Gesetzentwurf: Grüne fordern bessere Klagemöglichkeiten für Umweltverbände
Nach dem Richterspruch vom 12. Mai 2011 (EuGHC-115/09) müssen die Klagemöglichkeiten für Umweltverbände jetzt erweitert werden
(16.12.11) - Die Klagemöglichkeiten für Umweltverbände müssen aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ausgeweitet werden. In einem Gesetzentwurf (17/7888) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in deutsches Recht umzusetzen. Bislang konnten Umweltverbände in Deutschland nur klagen, wenn sie unmittelbar oder individuell betroffen waren.
Nach dem Richterspruch vom 12. Mai 2011 (EuGHC-115/09) müssen die Klagemöglichkeiten für Umweltverbände jetzt erweitert werden. Die entsprechenden Vorschriften des deutschen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UMwRG) seien mit europäischem Recht nicht vereinbar hatten die Luxemburger Richter erklärt.
Die Grünen fordern daher entsprechende Änderungen des Gesetzes: "Gerade in Bereichen, in denen einzelne Bürger keine Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung haben, ermöglicht die Verbandsklage die verbesserte Durchsetzung umweltrechtlicher Standards", heißt es in der Begründung der Fraktion. Durch bessere Klagemöglichkeiten könnten Defizite in bestimmten Verfahren erkannt und beseitigt werden, schreiben die Grünen weiter. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Stiftungen eine Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erhalten, wenn sie vorwiegend Ziele des Umweltschutzes fördern. Außerdem soll durch das Gesetz die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen erleichtert werden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.