Hält Politik den Gewaltopfern Leistungen
SPD zum Thema WHO: Es dürfe nicht das Prinzip gelten, dass derjenige, der "die Musik zahlt, auch aussucht, was gespielt wird", erläuterte die Fraktion in der Ausschusssitzung
Auch die Bundesregierung will die Budgetierung der Weltgesundheitsorganisation transparenter gestalten
(20.05.11) - Wenige Tage vor der Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 16. bis 24. Mai 2011 in Genf hat der federführende Gesundheitsausschuss Reformvorschlägen der Opposition eine Absage erteilt. Ein Antrag der SPD-Fraktion (17/5486), in dem unter anderem eine Finanzreform der WHO angemahnt wird, scheiterte an den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Letztere erhielten im – in diesem Fall mitberatenden – Gesundheitsausschuss ebenfalls keine Mehrheit für ihren eigenen Antrag (17/3437).
Die SPD setzt sich in ihrer Vorlage dafür ein, eine nicht zweckgebundene, langfristige Finanzierung der wesentlichen Ziele der WHO sicherzustellen. Es dürfe nicht das Prinzip gelten, dass derjenige, der "die Musik zahlt, auch aussucht, was gespielt wird", erläuterte die Fraktion in der Ausschusssitzung. Die WHO müsse ungebunden über das Budget entscheiden und langfristig planen können. Das Fundraising müsse so reorganisiert werden, dass eine Konkurrenz einzelner Ziele vermieden wird, um so mehr Transparenz zu gewährleisten. Darüber hinaus verlangen die Sozialdemokraten eine größere Unabhängigkeit der WHO, etwa von der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO).
Die Bundesregierung erläuterte im Ausschuss, sie unterstütze das Ziel, die Budgetierung der Weltgesundheitsorganisation transparenter zu gestalten. Sie trat jedoch dem Eindruck entgegen, die WHO könne nicht unabhängig von der IAEO Stellungnahmen zu Gesundheitsfragen abgeben. Insofern gebe es auch keinen Anlass, sich bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen für Änderungen einzusetzen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.