Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Gesetzentwurf: UN-Charta gegen Korruption


Präventionsmaßnahmen gegen Korruption: Grüne wollen, dass die UN-Konvention gegen Korruption endlich ratifiziert wird
In ihrem Gesetzentwurf kritisieren die Grünen, dass es bislang nicht gelungen ist, dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen in Deutschland zu ratifizieren

(26.02.14) - Die Grünen fordern, die UN-Konvention gegen Korruption endlich zu ratifizieren. Ein Gesetzentwurf der Fraktion (18/478) weist darauf hin, dass die Bundesregierung dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen zwar 2003 unterzeichnet hat, der Vertrag in Deutschland aber immer noch nicht parlamentarisch ratifiziert wurde. Die Bundesrepublik gehöre zu den wenigen Staaten, die diesen Schritt noch nicht vollzogen haben. Ziel der UN-Charta ist es, Korruption zu verhüten und strafrechtlich zu verfolgen. In diesem Zusammenhang geht es auch um das Einfrieren, die Beschlagnahmung und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Insofern enthält die Konvention Präventionsmaßnahmen gegen Korruption, verpflichtet die UN-Mitgliedsländer aber zudem, verschiedene Sachverhalte im Zusammenhang mit Korruption unter Strafe zu stellen.

In ihrem Gesetzentwurf kritisieren die Grünen, dass es bislang nicht gelungen ist, dieses Übereinkommen der Vereinten Nationen in Deutschland zu ratifizieren. Die Vorlage der Fraktion erläutert ein zentrales Problem, das schon mehrfach im Bundestag ohne Ergebnis diskutiert wurde. Der UN-Vertrag verlangt eine Bestrafung der Bestechung und der Bestechlichkeit auch von "Amtsträgern". In der Bundesrepublik gelten jedoch für Abgeordnete andere Regeln als für Amtsträger in der Exekutive - und dies auch aus Sicht der Grünen "völlig zu Recht", woran deshalb weiterhin festgehalten werden solle.

Diese Unterscheidung zwinge jedoch nicht dazu, wie es in dem Gesetzentwurf heißt, bestechliche Parlamentarier "von jeder Bestrafung auszunehmen" oder eine Sanktionierung auf den Stimmenkauf zu beschränken, wie es bisher in Deutschland praktiziert wird. Nach Auffassung der Grünen erlaubt es nämlich die UN-Charta, die Bestechlichkeit von Volksvertretern unter Beachtung des freien Mandats und der besonderen Stellung von Parlamentariern enger zu fassen, als die klassischen Strafnormen der Korruption dies tun. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen