Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

FDP für liberales Außenwirtschaftsrecht


Selbstbewusstsein statt Abschottung – Für ein liberales Außenwirtschaftsrecht trotz Corona-Pandemie
FDP: Die Regelungen der Screening-Verordnung und der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sind getrieben von der Angst, insbesondere vor chinesischen, aber auch US-amerikanischen Investoren



Die FDP-Fraktion plädiert ungeachtet der Corona-Pandemie für ein liberales Außenwirtschaftsrecht. Bestehende Instrumente im Außenwirtschaftsrechtsgesetz und in der Außenwirtschaftsverordnung würden der Herausforderung, vor der die europäische Wirtschaft und zahlreiche Unternehmen derzeit stehen, ausreichend gerecht, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/18673). Verschärfungen brauche es nicht, daher solle der vorliegende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes nicht weiterverfolgt werden.

Stattdessen solle die Bundesregierung in einem neuen Entwurf europäische Vorgaben zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union umsetzen, ohne die in Deutschland bestehenden Prüfmöglichkeiten deutlich auszuweiten.

Auf nationaler und europäischer Ebene müsse gelten, dass Investitionsprüfungen nicht aus industrie- und technologiepolitischen Erwägungen veranlasst werden, sondern sich auf den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit beschränken, erklären die Abgeordneten weiter. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 26.05.20
Newsletterlauf: 07.08.20


Meldungen: Gesetze

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Entsorgung von alten Elektrogeräten

    Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen