Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Unternehmensstatistiken: Gesetz zur Harmonisierung


Gesetz schafft rechtliche Voraussetzungen zum Austausch von Einzeldaten
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland, zur Prüfung von Daten multinationaler Unternehmensgruppen zur Sicherung der Qualität der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes




Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/28411) vorgelegt, mit dem die EU-Rahmenverordnung EBS (Regulation on European business statistics) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Ziel ist es, Unternehmensstatistiken auf EU-Ebene weitgehend zu harmonisieren und Daten somit besser vergleichbar zu machen. Das Gesetz schafft unter anderem rechtliche Voraussetzungen zum Austausch von Einzeldaten.

Der für die Wirtschaft entstehende Erfüllungsaufwand wird nach Angaben der Bundesregierung in voller Höhe durch gleichzeitige entstehende Entlastungen kompensiert. Auf die Verwaltung kommt ein jährlicher Mehraufwand von etwa 2,8 Millionen Euro zu, eine Million Euro davon entfallen auf die Länder. Der einmalige Erfüllungsaufwand liegt bei etwa 861.000 Euro, wie es weiter heißt. Etwa 11.000 Euro davon müssten die Länder schultern.

Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die dargestellten Gesetzesfolgen. Zwei Einwände des Bundesrats, die unter anderem die Kompetenzen Statistischer Landesämter betreffen, lehnt die Bundesregierung ab. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 16.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen