Gesundheitsreform seit 1. April 2007 in Kraft
Gesundheitsreform bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die für Unternehmer von Bedeutung sind
Damit Unternehmen keine Fehler unterlaufen, hat Lexware zwei Prüfschemas erstellt, die bei der Beurteilung des Versicherungsstatus helfen sollen
(05.04.07) - Am 1. April 2007 ist die deutsche Gesundheitsreform in Kraft getreten. Die Reform bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die für Unternehmer von Bedeutung sind. Beispielsweise sieht der Gesetzgeber vor, dass höher verdienende Arbeitnehmer versicherungsrechtlich jetzt neu beurteilt werden müssen. Arbeitgeber müssen rechtzeitig prüfen, bei welchen Mitarbeitern sich der Versicherungsstatus ab April 2007 ändert. Darauf weist Lexware jetzt hin.
Laut Lexware können Unternehmer bei ihrer Prüfung all diejenigen Arbeitnehmer lassen, die derzeit krankenversicherungspflichtig sind. Diese Mitarbeiter können zum 1.4.2007 nicht versicherungsfrei werden. Denkbar ist ausschließlich, dass ein nach alter Rechtslage versicherungsfreier Mitarbeiter aufgrund der Gesetzesänderung krankenversicherungspflichtig wird.
Das Augenmerk ist deshalb auf die bisher als versicherungsfrei beurteilten Arbeitnehmer zu legen. Hierbei bietet es sich an, zwischen bisher privat Krankenversicherten und bisher freiwillig gesetzlich Krankenversicherten zu unterscheiden. Denn eine Vertrauensschutzregelung ermöglicht Arbeitnehmern, die am 2.2.2007 bereits privat in einer Krankheitskostenvollversicherung versichert waren, weiterhin dort versichert zu bleiben.
Auch Arbeitnehmer, die vor dem 2.2.2007 bereits ihre freiwillige Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse mit dem Ziel gekündigt hatten, in ein privates Versicherungsunternehmen zu wechseln, dürfen privat versichert werden.
Die hier vorliegenden Fragestellungen sollen die gezielte Überprüfung und Beurteilung der betroffenen Mitarbeiter erleichtern. Es ist zu beachten, dass dieser Check speziell für die Beurteilung der Versicherungspflicht in 2007 erstellt wurde und die Beurteilung in den Folgejahren teilweise von der hier aufgezeigten Systematik abweichen wird.
Lexware hat zum Thema "Gesundheitsreform" eine Sonderseite mit hilfreichen Informationen eingerichtet: www.tagesgenau.de/buha.
Unter anderem finden sich dort:
>> ein Prüfschema: Damit Unternehmen keine Fehler unterlaufen, hat Lexware zwei Prüfschemas erstellt, die bei der Beurteilung des Versicherungsstatus helfen sollen.
>> ein Aushang: Damit Mitarbeiter über die Änderungen informiert werden können, hat Lexware ein Schreiben entworfen, das Unternehmen als Aushang für ihr schwarzes Brett verwenden können.
>> FAQs: Ein Fragen- und Antworten-Katalog soll ferner helfen, das Thema Gesundheitsreform im Unternehmen richtig umzusetzen.
(Lexware: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>