Modernisierung der Registerlandschaft
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes
Mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) wird das Gesellschaftsregister eingeführt. Das Gesellschaftsregister führt für das Basisregister für Unternehmen relevante Einheiten, so dass das Unternehmensbasisdatenregistergesetz angepasst werden muss
Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.
Ein Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der im Ausschuss einstimmig angenommen wurde, sieht eine Ergänzung per Verordnungsermächtigung vor. Diese schaffe laut Änderungsantrag die Voraussetzung zur Anbindung weiterer Quellregister und von weiteren nutzungsberechtigten öffentlichen Stellen an das Unternehmensbasisdatenregister: "Mit Blick auf eine umfassende Modernisierung der Registerlandschaft und zur umfänglichen Nutzung der Potenziale des Basisregisters ergibt sich die Notwendigkeit zur zügigen und unkomplizierten Anbindung weiterer öffentlicher Stellen."
Mit dem Entwurf soll das Unternehmensbasisdatenregistergesetz an das durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) ab dem 1. Januar 2024 gültige Gesellschaftsregister angepasst werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.11.23
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