Europäisches Strafregisterinformationssystem
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Die Verordnung (EU) 2019/816 bezweckt die Verbesserung des Europäischen Strafregisterinformationssystems "ECRIS" ("European Criminal Record Information System") zum Austausch von Strafregisterinformationen über verurteilte Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt (19/27432). Die Verordnung vom 17. April 2019 sieht unter anderem die Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, und die Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems vor. Um die Verpflichtungen aus dieser Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedarf es laut Entwurf zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen.
Die Verordnung bezweckt den Angaben zufolge die Verbesserung des Europäischen Strafregisterinformationssystems "ECRIS" zum Austausch von Strafregisterinformationen über verurteilte Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben oder die neben einer solchen auch die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen, über verurteilte Staatenlose sowie über verurteilte Personen, deren Staatsangehörigkeit unbekannt ist.
Der Entwurf beinhaltet einzelne Neuregelungen unter anderem in der Strafprozessordnung (StPO) und im Bundeszentralregistergesetz (BZRG). So schüfen die Neuregelungen in der StPO die Grundlagen für die aufgrund der Verordnung erforderliche zusätzliche Aufnahme von Fingerabdrücken. Im BZRG seien, soweit sich die Befugnisse nicht schon aus der Verordnung selbst ergäben, Regelungen zu schaffen, die der Registerbehörde die Datenverarbeitung und den Datenaustausch mit ECRIS-TCN, den Strafverfolgungsbehörden und dem BKA in Bezug auf die personenbezogenen Daten, insbesondere die Fingerabdrücke beziehungsweise die entsprechenden Referenznummern, erlauben. Bei der Gelegenheit sollen weitere Vorschriften des BZRG geändert werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 09.06.21
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.