Unfaire Spielregeln bei World of Warcraft
Gericht untersagt neun Klauseln in den Nutzungsbedingungen für ein Online-Spiel
Gesetzliches Kündigungsrecht darf nicht ausgehebelt werden
(13.03.14) - Der Anbieter eines Online-Spiels darf den Zugang für Kunden nicht wegen einer fehlgeschlagenen Kreditkartenabbuchung ohne Ankündigung sperren. Diese und acht weitere Klauseln in den Nutzungsbedingungen für das Computerspiel World of Warcraft sind unzulässig, entschied das Landgericht Berlin (Urteil des LG Berlin vom 28.01.2014, Az. 15 O 300/12 - zum Zeitpunkt der veröffentlichten PR-Release nicht rechtskräftig). Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die in Frankreich ansässige Blizzard Entertainment S.A.S. statt, die in der Europäischen Union die Server für das Spiel betreibt.
Eine fehlgeschlagene Abbuchung von der Kreditkarte des Kunden sollte laut Nutzungsbedingungen des Spieleanbieters reichen, um den Zugang fristlos und ohne vorherige Mahnung zu sperren und den Account zu löschen. Das gleiche sollte für den Fall gelten, dass eine Abbuchung vom Konto des Kunden aus irgendwelchen Gründen zurückbelastet wurde. Danach wäre der sofortige Rausschmiss eines Spielers selbst dann möglich, wenn die gescheiterte Abbuchung auf einem Fehler in der Buchhaltung des Anbieters beruht oder es sich nur um einen Kleinstbetrag handelt. Eine Kündigung drohte auch den Spielern, die eine Lastschrift aus berechtigten Gründen zurückgaben. Eine solche Regelung benachteiligt Kunden, kritisierte der vzbv und bestätigten jetzt die Richter.
Die Richter beanstandeten zudem, dass die Kündigungsrechte der Kunden selbst nach einem Totalausfall des Online-Spiels stark eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen waren. So sollte nach den Nutzungsbedingungen von Blizzard Entertainment ein Spieler nur dann kündigen dürfen, wenn der Service mehr als 72 Stunden in Folge ausgesetzt oder unterbrochen wurde – wenn ein Ausfall vorher angekündigt wurde, entfiel das Kündigungsrecht sogar ganz, unabhängig von der Dauer. Selbst wenn der Telekommunikationsbetreiber für den Ausfall verantwortlich war, wurde eine Kündigung in diesen Fällen ausgeschlossen.
Unzulässig ist laut Gericht auch eine Klausel, mit der sich das Unternehmen das Recht einräumte, Nutzungsbedingungen, Leistungen und Preise jederzeit und nahezu beliebig zu ändern. So sollte die Einführung neuer Gebühren unter anderem zulässig sein, falls das zur Verbesserung des Spielerlebnisses nützlich erscheine.
Der vzbv hatte insgesamt neun Klauseln in den Nutzungsbedingungen für World of Warcraft gerichtlich beanstandet. In allen Punkten gab das Landgericht Berlin der Klage statt. Blizzard Entertainment hat die Bedingungen inzwischen geändert. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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