Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa

EU-Gesetz zum Umgang mit der Cookie-Technologie


EU-Gesetzesentwurf zur Cookie-Regelung führt zu massiven Beschränkungen von Nutzungsszenarien, aber auch Geschäftsmodellen
Massive Gefährdung des Internets durch neuen EU-Gesetzesentwurf - Nachbesserung gefordert


(30.04.09) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sieht die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Internetwirtschaft durch den Reformvorschlag zum EU-"Telekom-Paket" als massiv gefährdet an. Der Branchenverband kritisiert den derzeitigen Stand beim Textentwurf zur Neufassung des Artikels 5 der Richtlinie zu Privatsphäre und Elektronischer Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie) und fordert zwingende Nachbesserung. Die geplanten Eingriffe in gelernte Nutzer/Interface-Prozesse führen nach Auffassung des BVDW in sämtlichen Bereichen des Internets zu massiven Beschränkungen von Nutzungsszenarien sowie Geschäftsmodellen. Der BVDW sieht vor allem die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Internetwirtschaft in Gefahr.

Der von der tschechischen Ratspräsidentschaft im Rahmen der Reform des "Telekom-Pakets" (Directive 2002/22/EC, 2002/58/EC und Regulation (EC) 2006/2004) am vergangenen Freitag vorgelegte Textentwurf zur Neufassung des Artikels 5 der EU-Richtlinie zu Privatsphäre und Elektronischer Kommunikation (ePrivacy Richtlinie) erfordert nach Auffassung des BVDW zwingende Korrekturen.

Der tschechische Vorschlag würde in der dem BVDW vorliegenden Form entweder eine aktive, vorherige Zustimmung des Nutzers zur Verwendung von Cookies durch einen Diensteanbieter oder aber jeweils gesonderte Pop-up-Fenster erforderlich machen, über die bei jedem Aufruf einer neuen Website durch den Nutzer dessen Zustimmung zum Einsatz von Steuerungs-Cookies einzuholen wäre, wie sie auf allen modernen Internetseiten, vor allem mit der modernen Web 2.0-Technologien, gang und gäbe und allseits akzeptiert sind.

Dies führt nach Auffassung des BVDW in sämtlichen Bereichen des Internets zu massiven Beschränkungen von Nutzungsszenarien, aber auch Geschäftsmodellen, angefangen bei der Funktionalität und der Darstellbarkeit von journalistischen Inhalten über den Online-Handel, bis hin zur Online-Werbung als maßgebliche Finanzierungsquelle sowie etablierter Internetfunktionalitäten. Vor allem Deutschland, als eine der führenden Nationen in diesem Bereich, die hier eine eigene Wirtschaft mit Spitzenposition aufgebaut hat, wäre massiv betroffen, so der Branchenverband.

Nach geltendem Recht ist es bisher üblich, dass Diensteanbieter die Nutzer - etwa über entsprechende Datenschutzbestimmungen ("Privacy Policy") - transparent über Zweck und Einsatz von Cookies informieren und der Nutzer zudem über die selbstgewählten Einstellung seines Browsers entsprechende Einstellungen vornehmen kann. Dies sollte nach BVDW-Meinung unbedingt beibehalten werden.

"Die vorgelegte Textfassung, die entgegen der Aussage der tschechischen Ratspräsidentschaft nicht konsensual zustande gekommen ist und gegen die sich breiter und vehementer Widerstand aus den Reihen der Wirtschaft regt, bedarf einer zwingenden Korrektur", meint Matthias Ehrlich, Vizepräsident des BVDW. "Weder das EU-Parlament noch nationale Regierungen haben im Vorfeld Erhebungen über die möglichen rechtlichen und ökonomischen Auswirkungen dieser neuen Regelungen für die Verwendung von Cookies durchgeführt. Fest steht jedoch, dass - wird der Einsatz von Cookies von einer 'aktiven, vorherigen' Zustimmung des Nutzers vor Aufruf des Telemediendienstes abhängig gemacht - dies faktisch das Ende des Einsatzes von Cookies als das absolut notwendige und anerkannt zentrale Nutzungssteuerungselement bedeuten würde."

Der BVDW fordert daher, dass der allgemein akzeptierte und verantwortungsvolle Umgang mit der Cookie-Technologie im europäischen Binnenmarkt weiterhin sichergestellt werden muss. "Die Verbraucher haben damit ein höheres Maß an Transparenz und Sicherheit. Zudem würde eine eklatante Wettbewerbsverzerrung gegenüber außereuropäischen Anbietern zu Lasten der europäischen Unternehmen verhindert", so Matthias Ehrlich.

Die Forderung des BVDW steht auch im Einklang mit der aktuellen Begründung zu Artikel 5 (3) neue Fassung, die vorsieht, dass "... eine Zustimmung des Nutzers i.S.d. Artikel 5 auch über die entsprechenden Browsereinstellungen ..." rechtlich zulässig sein soll. Eine entsprechende Klarstellung innerhalb der Textfassung des entsprechenden Artikels ist nach Ansicht des BVDW daher unbedingt erforderlich, um den Erhalt grundlegender und wirtschaftlich extrem bedeutsamer Funktionalitäten des Internets zu gewährleisten.

"Wir stellen damit sicher, dass etablierte Dienste und Internet-Funktionalitäten aus dem EU-Binnenmarkt weiterhin rechtlich zulässig angeboten werden können", führt Matthias Ehrlich aus. "Eine sonst drohende Verlagerung der Nutzeraktivitäten ins Nicht-EU-Ausland kann nicht gewollt sein. Dem Nutzer muss weiterhin die vollständige Kontrolle über Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner eigenen Daten ermöglicht werden." (BVDW: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen