EuGH urteilt zur Vorratsdatenspeicherung
Peter Schaar: EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung räumt verfassungsrechtliche Zweifel nicht aus 
EU-Richtlinie wurde auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen - Eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge der mit der Richtlinie verbundenen Eingriffe in das Recht auf Privatsphäre wurde nicht beurteilt 
(11.02.09) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. Februar 2009 die Klage Irlands und Sloweniens abgewiesen, mit welcher die die Vorratsdatenspeicherung implementierende Richtlinie 2006/24/EG für nichtig erklärt werden sollte. Der EuGH stellt fest, dass die Richtlinie auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden sei. 
Er stellt zunächst klar, dass sich die Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge der mit der Richtlinie verbundenen Eingriffe in das Recht auf Privatsphäre.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ebenfalls die Klage Irlands und Sloweniens abgewiesen, mit welcher die die Vorratsdatenspeicherung implementierende Richtlinie 2006/24/EG für nichtig erklärt werden sollte. Der EuGH stellt fest, dass die Richtlinie auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden sei. 
Er stellt zunächst klar, dass sich die Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge der mit der Richtlinie verbundenen Eingriffe in das Recht auf Privatsphäre.
Hierzu sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar:
"Die heutige Entscheidung des EuGH betrifft lediglich die formelle Frage, ob die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Vorratsdatenspeicherung mittels Richtlinie geregelt werden durfte. Über die inhaltliche Rechtmäßigkeit der Regelungen hat der EuGH keine Aussage getroffen. Ich halte insofern eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weiterhin für erforderlich, denn die anlass- und verdachtslose millionenfache Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten stellt einen schwerwiegenden, nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis dar.
Entgegen der Ansicht der Kläger kam das Gericht zu der Auffassung, dass die Richtlinie im überwiegenden Maß dem Funktionieren des Binnenmarktes diene und somit der Rechtsetzungsbefugnis der EG im Rahmen der so genannten ersten Säule unterfalle." 
(BfDI: ra)
Lesen Sie mehr zum Thema Vorratsdatenspeicherung:
DAFTA: Vorratsspeicherung und der Online-Zugriff 
Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform 
Verschlüsselung und Vorratsdatenspeicherung 
Vorratsdatenspeicherung und Bundesrat 
Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung 
Einführung der Vorratsdatenspeicherung 
Verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung 
Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig 
Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung 
Abkehr von ausufernder Präventionspolitik 
Artverwandte Themen
Lesen Sie auch:
Bundeskriminalamt soll "online" durchsuchen dürfen 
Lesen Sie auch zumThema Telekommunikationsüberwachung:
Überwachung der Telekommunikation 
Quellen-Telekommunikationsüberwachung 
Handy als tragbare "Wanze" 
Schäubles Visionen Gegenstand im Innenausschuss 
USA spioniert Mailverkehr aus 
Lesen Sie auch: 
Online-Durchsuchung - Das Urteil im Wortlaut: siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
Mehr zum Online-Durchsuchungsurteil aus Karlsruhe:
Online-Razzia: Behörden säen Klima der Angst 
Justizministerin Merk riskiert Verfassungsbruch 
Heimliche Online-Durchsuchungen durchführbar? 
BVerfG kippt NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung 
BVerfG-Urteil: Hohe Hürde für Online-Durchsuchung 
Online-Durchsuchung in engen Grenzen möglich 
Schäuble schürt bewusst ein Klima der Angst 
Lesen Sie auch:
Online-Durchsuchung stark umstritten 
Online-Durchsuchung: Mit dem Keylogger zum Ziel 
LHG-BW-Veranstaltung: Online-Durchsuchung 
Online-Durchsuchung ist erfolgreiches Hacking 
Schutz sensibler persönlicher Daten 
Datenschutz und Online-Durchsuchungen 
Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz 
Anti-Terror contra Datenschutz 
Bundestrojaner schadet Made in Germany 
Verdeckte Online-Durchsuchung rechtswidrig