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Leitprogramm der EU im Bereich der Biodiversität


Natura 2000 muss besser verwaltet, finanziert und überwacht werden, so die EU-Prüfer
Nach Einschätzung der Prüfer hat Natura 2000 beim Schutz der biologischen Vielfalt zwar eine bedeutende Rolle gespielt, das volle Potenzial des Netzes wurde bei der Umsetzung jedoch nicht ausgeschöpft



Natura 2000, das Leitprogramm der EU im Bereich der Biodiversität, muss besser verwaltet, finanziert und überwacht werden. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht. Den Erkenntnissen der Prüfer zufolge kommt Natura 2000 beim Schutz der biologischen Vielfalt zwar eine wichtige Rolle zu, die Verwaltung des Netzes war jedoch mangelhaft und verlässliche Informationen zu den Kosten und zur Finanzierung fehlten. Die Finanzierung war nicht ausreichend auf die Bedürfnisse ökologischer Gebiete zugeschnitten.

Die Prüfer besuchten 24 Natura-2000-Gebiete in Frankreich, Deutschland, Spanien, Polen und Rumänien (diese Mitgliedstaaten decken die meisten der biogeografischen Regionen Europas ab) und konsultierten verschiedene Interessengruppen. Nach Einschätzung der Prüfer hat Natura 2000 beim Schutz der biologischen Vielfalt zwar eine bedeutende Rolle gespielt, das volle Potenzial des Netzes wurde bei der Umsetzung jedoch nicht ausgeschöpft.

"Die Einrichtung des Natura-2000-Netzes war ein langer Prozess, der nun weitgehend abgeschlossen ist. Damit die biologische Vielfalt in allen Natura-2000-Gebieten angemessen geschützt wird, müssen die Mitgliedstaaten geeignete Erhaltungsmaßnahmen ergreifen, für die ausreichende Finanzmittel sowie ein vollständiger Satz von Indikatoren zur Messung der erzielten Ergebnisse vorzusehen sind", erläuterte Nikolaos Milionis, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.

Die Prüfer stellten fest, dass das Natura-2000-Netz von den Mitgliedstaaten nicht zufriedenstellend verwaltet wurde. Die Koordinierung zwischen den einschlägigen Behörden, Interessengruppen und benachbarten Mitgliedstaaten war nicht ausreichend entwickelt. Die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen verzögerten sich in zu vielen Fällen oder wurden nicht angemessen abgesteckt. Projekte mit Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete wurden von den besuchten Mitgliedstaaten nicht angemessen bewertet. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten zwar aktiv begleitet, hätte ihre Orientierungshilfen jedoch besser kommunizieren können. Sie behandelte eine große Zahl von Beschwerden, wobei sie in der Regel mit den Mitgliedstaaten nach Lösungen suchte, gegebenenfalls aber auch Vertragsverletzungsverfahren einleitete.

Nach Auffassung der Prüfer war die Bereitstellung von EU-Mitteln zur Unterstützung der Verwaltung des Netzes nicht zufriedenstellend. Die Vorgehensweise bestand darin, dass die Mitgliedstaaten zusätzlich zu ihren eigenen Mitteln die vorhandenen EU-Fonds verwendeten. Die Prüfer stellten zudem fest, dass verlässliche Informationen zu den Kosten und zum Finanzierungsbedarf des Netzes fehlten. Über die tatsächliche EU-Finanzierung bis 2013 und die für 2014 bis 2020 geplante Mittelzuteilung konnte kein umfassendes Bild erlangt werden. Auf Ebene der Gebiete waren in den Bewirtschaftungsplänen nur selten vollständige Kostenschätzungen enthalten. In den Programmplanungsdokumenten für den Zeitraum 2014-2020 wurde der Finanzierungsbedarf nicht vollständig berücksichtigt, und diese Unzulänglichkeiten wurden von der Kommission nicht in strukturierter Weise behandelt. Die EU-Finanzierungsregelungen waren nicht ausreichend auf die Ziele der Gebiete zugeschnitten.

Die Überwachungs- und Berichterstattungssysteme waren nicht geeignet: Es bestand kein spezifisches System von Leistungsindikatoren für die Verwendung der EU-Mittel. Die Indikatoren auf Ebene des Finanzierungsprogramms betrafen allgemeine Biodiversitätsziele und nicht die im Rahmen des Netzes hinsichtlich des Erhaltungszustands erzielten Ergebnisse. Die Unterlagen zur Gebietsbewirtschaftung enthielten häufig keine Überwachungspläne. Im Allgemeinen wurden grundlegende Angaben zu den Merkmalen des Gebiets im Anschluss an Überwachungstätigkeiten nicht aktualisiert. Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten waren in zu vielen Fällen unvollständig und weiterhin schlecht vergleichbar.

Die Prüfer unterbreiten der Kommission und den Mitgliedstaaten eine Reihe von Empfehlungen, die dazu dienen sollen, die vollständige Umsetzung der Naturschutzrichtlinien zu unterstützen, die Finanzierungs- und Abrechnungsregelungen für Natura 2000 zu klären und eine bessere Messung der mit Natura 2000 erreichten Ergebnisse zu ermöglichen.

Der Verlust an biologischer Vielfalt ist eines der großen Umweltprobleme, mit denen sich die EU auseinandersetzen muss. Das durch die Vogelschutz-Richtlinie und die Habitat-Richtlinie eingeführte Netz "Natura 2000" ist ein zentrales Element der EU-Strategie bis 2020 zur Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt und zur Verbesserung des Zustands der Lebensräume und der Arten.

Mit diesen Richtlinien wird für alle Mitgliedstaaten ein gemeinsamer Rahmen für den Naturschutz geschaffen. Das Netz "Natura 2000" umfasst mehr als 27 000 Gebiete in ganz Europa, in denen verschiedene Lebensräume und Arten geschützt werden. Es erstreckt sich auf mehr als 18 Prozent der Land- und ungefähr 6 Prozent der Meeresfläche der EU. Sozioökonomische Aktivitäten sind in den Gebieten nicht verboten, die Mitgliedstaaten müssen jedoch sicherstellen, dass der Zustand der Gebiete sich nicht verschlechtert und sie müssen die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen ergreifen.
(EU-Rechnungshof: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 18.04.17



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