Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Erfolgreich gegen missbräuchliche Steuerpraktiken


Europäische Kommission bereitet Aktionsplan für gerechtere und wachstumsfreundlichere Steuersysteme in Europa vor
Gerechte und wachstumsfreundliche Unternehmensbesteuerung
- Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung ein vorrangiges politisches Ziel der Kommission

(26.06.15) - Im Kollegium der Kommissionsmitglieder fand eine Orientierungsaussprache über Maßnahmen für eine gerechtere, wachstumsfreundlichere und transparentere Unternehmensbesteuerung statt. Es herrschte Einvernehmen darüber, dass ein neues Konzept der EU für die Unternehmensbesteuerung erforderlich ist, um erfolgreich gegen missbräuchliche Steuerpraktiken vorzugehen, nachhaltige Einnahmen sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt zu verbessern.

Vizepräsident Valdis Dombrovskis, für den Euro und den sozialen Dialog zuständiges Mitglied der Kommission, erklärte hierzu: "Wir möchten eine gerechte und wachstumsfreundliche Unternehmensbesteuerung. Jedes Unternehmen, gleich ob klein oder groß, muss an dem Ort, an dem es seine Gewinne erwirtschaftet, seinen Anteil an den Steuern zahlen. Für die Besteuerung der Unternehmen sind die Mitgliedstaaten zuständig, die EU muss jedoch einen eindeutigen neuen Rahmen für eine gerechte und wettbewerbsfreundliche Unternehmensbesteuerung schaffen."

Pierre Moscovici, für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständiges Mitglied der Kommission, sagte: "Unser derzeitiges Konzept für die Unternehmensbesteuerung wird der Realität nicht mehr gerecht. Wir können die Herausforderungen einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft nicht länger mit veralteten Mitteln und einseitigen Maßnahmen bewältigen. Für ein faireres Steuersystem und einen einheitlicheren Binnenmarkt muss der Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU gründlich überprüft werden. Große, kleine und mittelgroße Unternehmen sollten den Binnenmarkt gleichermaßen nutzen können."

Für Präsident Juncker ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung ein vorrangiges politisches Ziel der Kommission. Das wichtigste Ziel ist es, zu gewährleisten, dass Unternehmen dort besteuert werden, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, und zu verhindern, dass sie durch aggressive Steuerplanung einer angemessenen Besteuerung entgehen.

Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung wurde im März 2015 unternommen, als die Kommission ein Paket von Maßnahmen zur Förderung der Steuertransparenz in der EU vorstellte.

Heute hat sich das Kollegium auf ein umfassenderes Konzept zur Verbesserung der Unternehmensbesteuerung in der EU verständigt, bei dem auch die derzeitigen internationalen Reformen auf diesem Gebiet berücksichtigt werden. Die heutige Orientierungsaussprache wird im Juni in einen Aktionsplan einfließen, der eine Strategie für die Neubelebung der Arbeiten zur Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) auf EU-Ebene, für die Umsetzung von Maßnahmen gegen Steuervermeidung, die zurzeit auf internationaler Ebene in der OECD entwickelt werden, sowie zur weiteren Verstärkung der steuerlichen Transparenz umfassen soll, wobei der Notwendigkeit Rechnung getragen wird, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt zu verbessern.

Hintergrund
In seinen im Juli 2014 verkündeten Politischen Leitlinien erklärte Präsident Juncker: "Wir brauchen mehr Fairness in unserem Binnenmarkt. Während wir die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Steuersysteme anerkennen, sollten wir unsere Anstrengungen im Kampf gegen Steuerumgehung und Steuerbetrug verstärken, damit alle ihren gerechten Teil beitragen."

Die Kommission lässt den Ankündigungen in ihrem Arbeitsprogramm, entschieden gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung vorzugehen und sicherzustellen, dass Unternehmen dort Steuern bezahlen, wo sie Gewinne erwirtschaften, umgehend auch Taten folgen.

Am 18. März legte die Kommission ein Paket zur Steuertransparenz vor, um mehr Offenheit und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Fragen der Unternehmensbesteuerung zu erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil des Pakets ist ein Vorschlag für den automatischen Austausch von Informationen über verbindliche Steuerauskünfte. Dieser Vorschlag erhielt auf der informellen Tagung des Rates Wirtschaft und Finanzen im April in Riga die einstimmige politische Unterstützung der Finanzminister. Die Mitgliedstaaten erörtern ihn derzeit auf fachlicher Ebene mit dem Ziel, bis Ende des Jahres eine Einigung zu erzielen.

Im Paket zur Steuertransparenz kündigte die Kommission ferner an, noch vor dem Sommer einen detaillierten Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung vorzulegen, in dem sie "ihre Sicht einer fairen, effizienten Unternehmensbesteuerung in der EU darlegen und Überlegungen anstellen wird, wie sich dieses Ziel erreichen lässt."
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen