Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Erfolgreich gegen missbräuchliche Steuerpraktiken


Europäische Kommission bereitet Aktionsplan für gerechtere und wachstumsfreundlichere Steuersysteme in Europa vor
Gerechte und wachstumsfreundliche Unternehmensbesteuerung
- Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung ein vorrangiges politisches Ziel der Kommission

(26.06.15) - Im Kollegium der Kommissionsmitglieder fand eine Orientierungsaussprache über Maßnahmen für eine gerechtere, wachstumsfreundlichere und transparentere Unternehmensbesteuerung statt. Es herrschte Einvernehmen darüber, dass ein neues Konzept der EU für die Unternehmensbesteuerung erforderlich ist, um erfolgreich gegen missbräuchliche Steuerpraktiken vorzugehen, nachhaltige Einnahmen sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt zu verbessern.

Vizepräsident Valdis Dombrovskis, für den Euro und den sozialen Dialog zuständiges Mitglied der Kommission, erklärte hierzu: "Wir möchten eine gerechte und wachstumsfreundliche Unternehmensbesteuerung. Jedes Unternehmen, gleich ob klein oder groß, muss an dem Ort, an dem es seine Gewinne erwirtschaftet, seinen Anteil an den Steuern zahlen. Für die Besteuerung der Unternehmen sind die Mitgliedstaaten zuständig, die EU muss jedoch einen eindeutigen neuen Rahmen für eine gerechte und wettbewerbsfreundliche Unternehmensbesteuerung schaffen."

Pierre Moscovici, für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständiges Mitglied der Kommission, sagte: "Unser derzeitiges Konzept für die Unternehmensbesteuerung wird der Realität nicht mehr gerecht. Wir können die Herausforderungen einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft nicht länger mit veralteten Mitteln und einseitigen Maßnahmen bewältigen. Für ein faireres Steuersystem und einen einheitlicheren Binnenmarkt muss der Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU gründlich überprüft werden. Große, kleine und mittelgroße Unternehmen sollten den Binnenmarkt gleichermaßen nutzen können."

Für Präsident Juncker ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung ein vorrangiges politisches Ziel der Kommission. Das wichtigste Ziel ist es, zu gewährleisten, dass Unternehmen dort besteuert werden, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, und zu verhindern, dass sie durch aggressive Steuerplanung einer angemessenen Besteuerung entgehen.

Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung wurde im März 2015 unternommen, als die Kommission ein Paket von Maßnahmen zur Förderung der Steuertransparenz in der EU vorstellte.

Heute hat sich das Kollegium auf ein umfassenderes Konzept zur Verbesserung der Unternehmensbesteuerung in der EU verständigt, bei dem auch die derzeitigen internationalen Reformen auf diesem Gebiet berücksichtigt werden. Die heutige Orientierungsaussprache wird im Juni in einen Aktionsplan einfließen, der eine Strategie für die Neubelebung der Arbeiten zur Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) auf EU-Ebene, für die Umsetzung von Maßnahmen gegen Steuervermeidung, die zurzeit auf internationaler Ebene in der OECD entwickelt werden, sowie zur weiteren Verstärkung der steuerlichen Transparenz umfassen soll, wobei der Notwendigkeit Rechnung getragen wird, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt zu verbessern.

Hintergrund
In seinen im Juli 2014 verkündeten Politischen Leitlinien erklärte Präsident Juncker: "Wir brauchen mehr Fairness in unserem Binnenmarkt. Während wir die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Steuersysteme anerkennen, sollten wir unsere Anstrengungen im Kampf gegen Steuerumgehung und Steuerbetrug verstärken, damit alle ihren gerechten Teil beitragen."

Die Kommission lässt den Ankündigungen in ihrem Arbeitsprogramm, entschieden gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung vorzugehen und sicherzustellen, dass Unternehmen dort Steuern bezahlen, wo sie Gewinne erwirtschaften, umgehend auch Taten folgen.

Am 18. März legte die Kommission ein Paket zur Steuertransparenz vor, um mehr Offenheit und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Fragen der Unternehmensbesteuerung zu erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil des Pakets ist ein Vorschlag für den automatischen Austausch von Informationen über verbindliche Steuerauskünfte. Dieser Vorschlag erhielt auf der informellen Tagung des Rates Wirtschaft und Finanzen im April in Riga die einstimmige politische Unterstützung der Finanzminister. Die Mitgliedstaaten erörtern ihn derzeit auf fachlicher Ebene mit dem Ziel, bis Ende des Jahres eine Einigung zu erzielen.

Im Paket zur Steuertransparenz kündigte die Kommission ferner an, noch vor dem Sommer einen detaillierten Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung vorzulegen, in dem sie "ihre Sicht einer fairen, effizienten Unternehmensbesteuerung in der EU darlegen und Überlegungen anstellen wird, wie sich dieses Ziel erreichen lässt."
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen