Steuerpraktiken & EU-Wettbewerbsrecht
Europäische Kommission veröffentlicht Details zur Besteuerung von Apple in Irland
Steht zu entrichtende Körperschaftsteuer mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang?
(23.10.14) - In ihrer Untersuchung wegen staatlicher Beihilfen in Irland, den Niederlanden und Luxemburg bei der Besteuerung multinationaler Konzerne hat die Europäische Kommission weitere Einzelheiten betreffend Apple in Irland und Fiat Finance and Trade in Luxemburg veröffentlicht. Die Kommission prüft seit Juni, ob bestimmte Steuerpraktiken in einigen Mitgliedstaaten mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind.
Die Kommission hat Zweifel, ob Entscheide der Steuerbehörden in Irland, den Niederlanden und Luxemburg über die von den Unternehmen Apple, Starbucks und Fiat Finance and Trade zu entrichtende Körperschaftsteuer mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang stehen.
Die nicht-vertrauliche Fassung der Entscheidung zur Einleitung eines Prüfverfahrens bezüglich Apple in Irland ist in englischer Sprache unter der Fallnummer SA.38378 auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb einzusehen, die Entscheidung zu Fiat Finance and Trade in französischer Sprache unter der Fallnummer SA.38375.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, hatte zur Eröffnung der Beihilfeuntersuchungen am 11. Juni 2014 erklärt: "Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Kassen ist es derzeit besonders wichtig, dass die großen multinationalen Konzerne ihren Steuerbeitrag leisten. Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen die nationalen Behörden keine Maßnahmen ergreifen, die dazu führen würden, dass bestimmte Unternehmen weniger Steuern zahlen als bei einer fairen und nichtdiskriminierenden Anwendung der jeweiligen Steuervorschriften."
Nachdem Medienberichten zufolge einige Unternehmen durch Steuerentscheide der nationalen Behörden beträchtliche Steuervergünstigungen erhalten haben sollen, prüft die Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften bestimmte Steuerpraktiken. Steuerentscheide als solche sind nicht problematisch: Die Steuerbehörden erläutern darin einzelnen Unternehmen, wie die von ihnen zu entrichtende Körperschaftsteuer berechnet wird oder bestimmte Steuervorschriften angewendet werden. Steuerentscheide können jedoch staatliche Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften beinhalten, wenn ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Unternehmensgruppe selektiv begünstigt wird. (Europäische Kommission: ra)
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