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Behebung eines Marktversagens


Europäische Kommission prüft geplante öffentliche Finanzierung von Volkswagen in Portugal
Untersuchung zur geplanten staatliche Zuwendung in Höhe von 36,15 Mio. Euro zugunsten von Volkswagen Autoeuropa

(21.10.14) - Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Portugal geplante staatliche Zuwendung in Höhe von 36,15 Mio. Euro zugunsten von Volkswagen Autoeuropa, einer Tochtergesellschaft des Volkswagen-Konzerns, für ein Investitionsvorhaben in Setúbal mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Mit der Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens wird Beteiligten die Möglichkeit gegeben, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte hierzu: "Die Kommission befürwortet Beihilfen zur Förderung von Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass der Beitrag der Steuerzahler auf das zur Durchführung der betreffenden Investition und zur Behebung eines Marktversagens erforderliche Minimum begrenzt wird. Außerdem müssen wir bei staatlichen Beihilfen für Branchen, in denen Überkapazitäten oder andere strukturelle Probleme vorhanden sind, besonders wachsam sein, da derartige Beihilfen den Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich verfälschen können."

Im Juni 2014 meldete Portugal sein Vorhaben bei der Kommission an, die Einführung der neuen Automobilproduktionstechnologie "Modularer Querbaukasten" durch Volkswagen Autoeuropa, eine Tochtergesellschaft des Volkswagen-Konzerns, in ihrer bestehenden Produktionsstätte in Palmela zu fördern. Diese neue Produktionstechnologie soll zu mehr Flexibilität bei der Herstellung von Pkw-Modellen führen. Palmela befindet sich in der Subregion Península de Setúbal, einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit und einem niedrigen Pro-Kopf-BIP. Die Gesamtinvestitionskosten des Vorhabens wurden mit 672 Mio. Euro veranschlagt.

Nach den EU-Regionalbeihilfeleitlinien 2007-2013 dürfen die Mitgliedstaaten Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten fördern, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Beihilfen für große Investitionsvorhaben, die bestimmte Beträge übersteigen, müssen einzeln bei der Kommission angemeldet werden, da bei diesen Vorhaben das Risiko beihilfebedingter Wettbewerbsverzerrungen größer ist als bei kleinen Vorhaben. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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