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Mehr Steuergerechtigkeit & gerechterer Wettbewerb


EU-Kommissar Šemeta begrüßt Einigung der G20-Finanzminister auf neue Maßnahmen gegen Steuervermeidung durch Unternehmen
Die von den G20-Finanzministern angenommenen Berichte und Empfehlungen enthalten eine Reihe wichtiger Maßnahmen, mit denen dem Problem der internationalen Steuervermeidung entgegengewirkt werden soll

(17.10.14) - Der für Steuerfragen zuständige EU-Kommissar Algirdas Šemeta hat das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der internationalen Steuervermeidung durch Unternehmen begrüßt, das von den G20-Finanzministern in Cairns, Australien, gebilligt wurde. Die Minister einigten sich auf einen ersten Empfehlungskatalog, der sich einigen im Aktionsplan der OECD zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) festgelegten Schlüsselbereichen widmet. Durch die Umsetzung der Empfehlungen soll weltweit für mehr Steuergerechtigkeit und einen gerechteren Wettbewerb gesorgt werden. Die EU hat sich aktiv in die Arbeit der OECD am BEPS-Aktionsplan eingebracht und bemüht sich gleichzeitig darum, ihre eigenen ehrgeizigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung in Europa voranzubringen.

"Die im Rahmen der G20 vereinbarten Initiativen sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren und angemesseneren Besteuerung von Unternehmen weltweit. Diese Initiativen werden vielen der aggressiven Steuerpraktiken, die Unternehmen heutzutage anwenden, ein Ende bereiten und auf internationaler Ebene fairere Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gewährleisten. Sie werden dafür sorgen, dass Länder zum Schutz ihrer Steuerbemessungsgrundlagen an einem Strang ziehen und nicht gegeneinander arbeiten, wovon Unternehmen profitieren würden, die Steuern vermeiden wollen", erklärte Kommissar Šemeta.

"Die Bekenntnisse sind jedoch nur ein erster – wenn auch bedeutender – Schritt. Bis wir den BEPS-Aktionsplan umgesetzt haben, gibt es noch viele wichtige Fragen zu klären. Ich fordere unsere internationalen Partner auf, das Ziel gemeinsam mit der OECD im Auge zu behalten, damit wir die für 2015 vorgesehene Frist einhalten. Die EU wird sich auch weiterhin als aktiver und konstruktiver Partner am BEPS-Projekt beteiligen und sich dafür einsetzen, dass es rasch und mit Erfolg abgeschlossen wird. Sie hat sich stets für den Kampf gegen Steuervermeidung stark gemacht und wird weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen – in Europa und weltweit."

Hintergrund
Die von den G20-Finanzministern angenommenen Berichte und Empfehlungen enthalten eine Reihe wichtiger Maßnahmen, mit denen dem Problem der internationalen Steuervermeidung entgegengewirkt werden soll. Dazu zählen insbesondere die Bekämpfung bestimmter Formen der aggressiven Steuerplanung (hybride Finanzgestaltungen), das Verhindern eines Missbrauchs von Steuerabkommen und die notwendige Überarbeitung internationaler Verrechnungspreisvorschriften. Weitere wichtige Themen wie das Vorgehen gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Regelungen zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (z. B. Steuerermäßigungen auf Patenteinnahmen) und Steuerentscheiden werden im Laufe des nächsten Jahres erörtert. Ferner müssen die Schwierigkeiten bei der Besteuerung der digitalen Wirtschaft geklärt werden.

Auf EU-Ebene wurden wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen ergriffen, die sowohl im Einklang mit den internationalen Bemühungen in diesem Bereich stehen als auch deren Tempo vorgeben.

Allein im vergangenen Jahr gehörten dazu:

>> die Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung:
Die überarbeitete Mutter-Tochter-Richtlinie (siehe IP/13/1149) soll verhindern, dass Unternehmen Diskrepanzen zwischen nationalen Steuersystemen ausnutzen, um Steuern zu hinterziehen. Im Juli 2014 vereinbarten die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Bekämpfung bestimmter missbräuchlicher Steuerpraktiken (hybride Finanzgestaltungen) und sollten sich bis Ende des Jahres auf Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung einigen. Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass sich die Besteuerung nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit richtet.

>> Überlegungen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft: Die Kommission hat eine unabhängige hochrangige Expertengruppe eingerichtet, die Herausforderungen und Lösungen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft prüfen soll. Der Bericht der Gruppe wurde im Mai 2014 vorgestellt und dient als Orientierungshilfe für künftige Initiativen in diesem Bereich auf EU-Ebene.

>> das Vorgehen gegen schädliche Steuerregelungen: Die Kommission hat jedes ihr zur Verfügung stehende Instrument zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken in den Mitgliedstaaten genutzt: Sie hat sowohl Steuerentscheide in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht untersucht als auch Steuerermäßigungen auf Patenteinnahmen auf der Grundlage des Verhaltenskodex für schädliche Unternehmensbesteuerung überprüft.

Informationen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung auf EU-Ebene:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/tax_fraud_evasion/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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