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Konservierungsstoffe in Kosmetika


Verbraucher: Europäische Kommission verbessert Sicherheit von Kosmetika
Mit den angenommenen Maßnahmen begrenzt die Kommission die Höchstkonzentration von zwei Konservierungsstoffen

(16.10.14) - Die Europäische Kommission hat den Verbraucherschutz, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder, weiter gestärkt. Sie nahm zwei Maßnahmen an, mit denen die Verwendung von Konservierungsstoffen in Kosmetika eingeschränkt wird. "Wir haben wieder einmal gezeigt, dass die Verbrauchersicherheit in allen unseren Entscheidungen Vorrang hat. Konservierungsstoffe in Kosmetika sind sinnvoll, weil sie dafür sorgen, dass die Produkte, die wir täglich verwenden, frei von Krankheitserregern sind. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass die Konservierungsstoffe höchstmöglichen Schutz gewähren. Mit diesen Maßnahmen können die Verbraucher sicher sein, dass ihre Kosmetika unbedenklich sind", sagte der EU-Kommissar für Verbraucherpolitik, Neven Mimica.

Der Kommissionsbeschluss folgt auf eine Bewertung durch den unabhängigen Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS), ein Beratungsgremium, das eine sorgfältige Risikobewertung der Stoffe durchführt, bevor es deren Einschränkung oder Verbot empfiehlt.

Mit den angenommenen Maßnahmen begrenzt die Kommission die Höchstkonzentration von zwei Konservierungsstoffen, Propylparaben und Butylparaben, von derzeit zulässigen 0,4 Prozent bei einzelner Verwendung und 0,8 Prozent bei der Verwendung zusammen mit anderen Estern auf 0,14 Prozent in beiden Fällen. Ihre Verwendung in nicht abzuspülenden Mitteln, die zur Anwendung im Windelbereich von Kindern unter drei Jahren bestimmt sind, ist verboten, da eine bestehende Hautreizung und der dichte Verschluss der Windel ein stärkeres Eindringen des Stoffes in die Haut ermöglicht als unbeschädigte Haut. Die neuen Vorschriften gelten für Produkte, die nach dem 16. April 2015 in den Handel kommen.

Zweitens verbietet die Kommission die Verwendung der Mischung von Methylchloroisothiazolinon (und) Methylisothiazolinon (MCI/MI) in nicht abzuspülenden Mitteln, wie Körpercreme. Die Maßnahme zielt auf die Senkung des Risikos von Hautallergien und deren Inzidenz. Der Konservierungsstoff kann immer noch in abspülbaren Produkten wie Shampoos und Duschgels in einer Höchstkonzentration von 0,0015 Prozent der Mischung in einem Verhältnis von 3:1 von MCI/MI verwendet werden. Die Maßnahme gilt für Produkte, die nach dem 16. April 2015 in den Handel kommen.

Hintergrund
Konservierungsstoffe in Kosmetika sind wichtig, weil sie die Verbraucher vor schädlichen Krankheitserregern schützen, die sonst in die Cremes und Produkte, die man täglich benutzt, eindringen würden. Ohne Konservierungsstoffe hätten alle Kosmetika nur eine sehr kurze Haltbarkeitsdauer und müssten in den meisten Fällen im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Einen großen Teil der in Kosmetika verwendbaren Konservierungsstoffe machen die als Parabene bekannten Chemikalien aus. Neben Propylparaben und Butylparaben sind auch andere Parabene, wie Methylparaben und Ethylparaben, sicher; dies hat der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) wiederholt bestätigt. Sie gehören auch zu den wirksamsten Konservierungsstoffen.

Anfang dieses Jahres hat die Kommission die Verwendung von fünf weiteren Parabenen in Kosmetika - Isopropylparaben, Isobutylparaben, Phenylparaben, Benzylparaben und Pentylparaben – verboten (siehe Verordnung (EU) Nr. 358/2014 der Kommission), weil nicht genügend Daten für eine Neubewertung vorlagen. Produkte, die nach dem 30. Oktober 2014 auf den Markt gebracht werden, müssen frei von diesen Stoffen sein.

Auf europäischer Ebene werden Kosmetika durch die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel geregelt, die die Verbrauchersicherheit und die Integrität des Binnenmarktes sicherstellen soll. Ungeachtet der Herstellungsverfahren oder der Vertriebswege müssen die in der EU auf den Markt gebrachten Kosmetika sicher sein. Der Hersteller ist für die Sicherheit der Produkte verantwortlich und muss dafür sorgen, dass sie einer Sicherheitsbewertung durch wissenschaftliche Sachverständige unterzogen werden, bevor sie auf den Markt kommen.

Weitere Informationen:
Vorschriften für Kosmetika auf dem EU-Markt: http://ec.europa.eu/consumers/consumers_safety/cosmetics/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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