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EU-Verordnung über FDI-Screening


Ausländische Direktinvestitionen: EU-Kommission und Mitgliedstaaten arbeiten beim FDI-Screening zusammen
Die Zahl der EU-Mitgliedstaaten, die über einen Screening-Mechanismus verfügen, ist seit Inkrafttreten der EU-Verordnung über das Screening ausländischer Direktinvestitionen von 11 auf 21 gestiegen



Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr über 420 ausländische Direktinvestitionen (Foreign Direct Investments, FDI) in der EU untersucht, wie aus dem Jahresbericht für das Jahr 2022 über FDI-Screening hervorgeht. Darüber hinaus haben die EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2022 560 Anträge auf die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck blockiert. Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use) können sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken verwendet werden. Dieses Ausmaß an Aktivitäten zeigt das klare Engagement der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten in Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen.

21 Staaten haben bereits Screening-Mechanismus eingeführt
Die Zahl der EU-Mitgliedstaaten, die über einen Screening-Mechanismus verfügen, ist seit Inkrafttreten der EU-Verordnung über das Screening ausländischer Direktinvestitionen von 11 auf 21 gestiegen. Weitere Mitgliedstaaten arbeiten derzeit an einem Screening-Mechanismus.

Im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2021 38.500 Ausfuhranträge für Güter im Wert von 45,5 Milliarden Euro geprüft. In 560 Fällen blockierten die Mitgliedstaaten die Ausfuhr von Gütern im Gesamtwert von 7 Milliarden Euro aufgrund von Sicherheitsrisiken.

Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts:
>> Die Kommission hat die Prüfung der von den Mitgliedstaaten gemeldeten FDI-Vorhaben zeitnah abgeschlossen: 87 Prozent wurden in nur 15 Kalendertagen geprüft, so dass es nicht zu einer Verzögerung bei den Genehmigungen kam.

>> Der EU-Mechanismus schränkt die Offenheit der EU für ausländische Direktinvestitionen nicht ein: Von den mehr als 420 Fällen, die im Jahr 2022 geprüft wurden, führten weniger als 3 Prozent zur Abgabe einer Stellungnahme der Kommission.

>> Die sechs wichtigsten Ursprungsländer für Direktinvestitionen in der EU waren 2022 die USA, das Vereinigte Königreich, China, Japan, die Kaimaninseln und Kanada.

>>Die meisten Fälle betrafen das verarbeitende Gewerbe (59 Prozent), das eine Vielzahl von Branchen abdeckt, darunter Energie, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung, Halbleiter, Gesundheit, Datenverarbeitung und -speicherung, Kommunikation, Verkehr und Cybersicherheit.

Die EU-Verordnung über das Screening ausländischer Direktinvestitionen trat im Oktober 2020 in vollem Umfang in Kraft. Der durch die Verordnung geschaffene Kooperationsmechanismus ermöglicht es den Mitgliedstaaten und der Kommission, sich schnell und effizient über ausländische Direktinvestitionen auszutauschen. Er hat es ermöglicht, Investitionen, die ein Risiko für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen, zu verhindern, ohne den Gesamtfluss ausländischer Investitionen in die EU einzuschränken. Seit der Einrichtung des Kooperationsmechanismus hat die Kommission mehr als 1.100 ausländische Direktinvestitionen geprüft.

Strategie für wirtschaftliche Sicherheit
Die im Juli 2023 veröffentlichte Strategie für wirtschaftliche Sicherheit unterstreicht die Notwendigkeit, ein gemeinsames Verständnis der Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit der EU zu entwickeln und die vorhandenen Instrumente besser zu nutzen.

Vor diesem Hintergrund schließt die Europäische Kommission derzeit eine Evaluierung der FDI-Screening-Verordnung ab. Die EU-Kommission wird noch in diesem Jahr eine überarbeitete Verordnung vorschlagen.

Ausfuhrkontrollen
Der heute ebenfalls von der Europäischen Kommission veröffentlichte statistische Bericht über die Umsetzung der Ausfuhrkontrollverordnung enthält Daten über Genehmigungen aus dem Jahr 2021. Diese wurden auf freiwilliger Basis im Rahmen der früheren Dual-Use-Ausfuhrkontrollverordnung erhoben.

Aus dem Dokument geht hervor, dass sich die genehmigten Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck im Jahr 2021 auf insgesamt 38,5 Milliarden Euro beliefen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 17.01.24


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