Hass, Gewalt und illegale Inhalte im Internet
EU-Kommissionsvizepräsidentin Jourová zum Kampf gegen Desinformation und illegale Inhalte: "Wir sind nicht wehrlos"
Terroristische Inhalte im Internet müssen gemäß der Verordnung innerhalb von einer Stunde nach einer Anordnung durch nationale Behörden gelöscht werden
EU-Kommissionvizepräsidentin Věra Jourová hat vor dem Europäischen Parlament die Instrumente der EU erläutert, um gegen die Zunahme von Hass, Gewalt und illegale Inhalte im Internet vorzugehen. Dazu gehören die Vorschriften zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte, das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) und der EU-Verhaltenskodex gegen Desinformation. Věra Jourová betonte: "Wir müssen unseren Informationsraum sichern. Dies ist von größter Dringlichkeit. Wir können einfach nicht akzeptieren, was wir derzeit sehen: Online-Plattformen werden zu einem Werkzeug für Terroristen. Ein Instrument zur Verbreitung von antisemitischen und gewalttätigen illegalen Inhalten. Der Informationsraum muss für die Menschen in Europa sicher sein."
Jourová verwies auf die bestehenden Rechtsvorschriften und -Initiativen der EU: "Wir sind nicht wehrlos. Im Gegenteil, die EU ist die fortschrittlichste Region der Welt, wenn es um die Bekämpfung dieser Bedrohungen geht." Sie betonte weiter: "Wir nutzen unsere einzigartigen Strukturen, um gegen die Zunahme von Hass, Gewalt und illegalen Inhalten im Internet vorzugehen. Es gibt kein Patentrezept, kein alleiniges Instrument, um alle Probleme anzugehen. Auch, weil die Meinungsfreiheit online und offline geschützt werden muss, wird und werden wird."
Schutz des Informationsraums
Die Kommissionsvizepräsidentin führte weiter aus: "Erstens gibt es eine Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte. Sie verpflichtet die Plattformen, aktiv nach terroristischen Inhalten zu suchen und diese zu entfernen." Terroristische Inhalte im Internet müssen gemäß der Verordnung innerhalb von einer Stunde nach einer Anordnung durch nationale Behörden gelöscht werden. Wenn die Plattformen nicht kooperieren, können sie mit einer Geldstrafe von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes belegt werden, so Jourová.
Zum Gesetz über digitale Dienste (DSA) sagte Jourová: "Neunzehn sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen wurden Anfang dieses Jahres im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste benannt. Dieses Gesetz enthält klare Verpflichtungen zur Bekämpfung illegaler Hassreden und zur Eindämmung der Risiken, die von Desinformation ausgehen. Seit Ende August überwacht die Kommission die Einhaltung aller DSA-Verpflichtungen durch diese Dienste."
Sie betonte weiter: "Der DSA geht Hand in Hand mit unserem Kodex zur Bekämpfung von Desinformation. Der Kodex ist ein flexibleres Instrument, das es uns ermöglicht, in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Plattformen schnell auf Risiken und Krisen zu reagieren."
Sorge vor zunehmenden Antisemitismus
Jourová betonte weiter. "Schließlich müssen wir uns mit der Zunahme des Antisemitismus, sowohl offline als auch online, befassen. In erster Linie geht es hier um die Sicherheit unserer jüdischen Gemeinschaften. Dieser Schutz muss aber auch auf die Online-Welt ausweitet werden. Vorläufige Analysen von Experten weisen auf einen dramatischen Anstieg antisemitischer Inhalte auf Online-Plattformen hin. X, das frühere Twitter, scheint besonders schlecht bei der Bewältigung dieser Herausforderung zu sein, aber auch andere Plattformen müssen ihre Arbeit intensivieren." (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 17.01.24
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