Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Hass, Gewalt und illegale Inhalte im Internet


EU-Kommissionsvizepräsidentin Jourová zum Kampf gegen Desinformation und illegale Inhalte: "Wir sind nicht wehrlos"
Terroristische Inhalte im Internet müssen gemäß der Verordnung innerhalb von einer Stunde nach einer Anordnung durch nationale Behörden gelöscht werden



EU-Kommissionvizepräsidentin Věra Jourová hat vor dem Europäischen Parlament die Instrumente der EU erläutert, um gegen die Zunahme von Hass, Gewalt und illegale Inhalte im Internet vorzugehen. Dazu gehören die Vorschriften zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte, das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) und der EU-Verhaltenskodex gegen Desinformation. Věra Jourová betonte: "Wir müssen unseren Informationsraum sichern. Dies ist von größter Dringlichkeit. Wir können einfach nicht akzeptieren, was wir derzeit sehen: Online-Plattformen werden zu einem Werkzeug für Terroristen. Ein Instrument zur Verbreitung von antisemitischen und gewalttätigen illegalen Inhalten. Der Informationsraum muss für die Menschen in Europa sicher sein."

Jourová verwies auf die bestehenden Rechtsvorschriften und -Initiativen der EU: "Wir sind nicht wehrlos. Im Gegenteil, die EU ist die fortschrittlichste Region der Welt, wenn es um die Bekämpfung dieser Bedrohungen geht." Sie betonte weiter: "Wir nutzen unsere einzigartigen Strukturen, um gegen die Zunahme von Hass, Gewalt und illegalen Inhalten im Internet vorzugehen. Es gibt kein Patentrezept, kein alleiniges Instrument, um alle Probleme anzugehen. Auch, weil die Meinungsfreiheit online und offline geschützt werden muss, wird und werden wird."

Schutz des Informationsraums
Die Kommissionsvizepräsidentin führte weiter aus: "Erstens gibt es eine Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte. Sie verpflichtet die Plattformen, aktiv nach terroristischen Inhalten zu suchen und diese zu entfernen." Terroristische Inhalte im Internet müssen gemäß der Verordnung innerhalb von einer Stunde nach einer Anordnung durch nationale Behörden gelöscht werden. Wenn die Plattformen nicht kooperieren, können sie mit einer Geldstrafe von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes belegt werden, so Jourová.

Zum Gesetz über digitale Dienste (DSA) sagte Jourová: "Neunzehn sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen wurden Anfang dieses Jahres im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste benannt. Dieses Gesetz enthält klare Verpflichtungen zur Bekämpfung illegaler Hassreden und zur Eindämmung der Risiken, die von Desinformation ausgehen. Seit Ende August überwacht die Kommission die Einhaltung aller DSA-Verpflichtungen durch diese Dienste."

Sie betonte weiter: "Der DSA geht Hand in Hand mit unserem Kodex zur Bekämpfung von Desinformation. Der Kodex ist ein flexibleres Instrument, das es uns ermöglicht, in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Plattformen schnell auf Risiken und Krisen zu reagieren."

Sorge vor zunehmenden Antisemitismus
Jourová betonte weiter. "Schließlich müssen wir uns mit der Zunahme des Antisemitismus, sowohl offline als auch online, befassen. In erster Linie geht es hier um die Sicherheit unserer jüdischen Gemeinschaften. Dieser Schutz muss aber auch auf die Online-Welt ausweitet werden. Vorläufige Analysen von Experten weisen auf einen dramatischen Anstieg antisemitischer Inhalte auf Online-Plattformen hin. X, das frühere Twitter, scheint besonders schlecht bei der Bewältigung dieser Herausforderung zu sein, aber auch andere Plattformen müssen ihre Arbeit intensivieren." (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 17.01.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen