Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Regulierungsaufsicht auf dem EU-Paketzustellmarkt


EU einigt sich auf bezahlbare Preise für grenzüberschreitende Paketdienste
Mit der Verordnung wird keine Obergrenze für Zustelltarife festgelegt, vielmehr wird der Wettbewerbsdruck gefördert, indem die Verbraucher nun Inlandstarife mit den Tarifen für grenzüberschreitende Zustellung ganz einfach vergleichen können



Die Preise für die Zusendung im Ausland gekaufter Geschenke und Waren können künftig von Verbrauchern viel leichter verglichen werden: die EU-Kommission, das Parlament und der Rat haben sich auf eine transparentere und bezahlbare Gestaltung der Preise für grenzüberschreitende Paketzustelldienste und auf eine stärkere Regulierungsaufsicht auf dem EU-Paketzustellmarkt geeinigt. Die neue Verordnung ist Teil der Initiativen der Kommission zur Förderung des Internethandels. Sie gibt Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, die Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen einfacher und sicherer online zu kaufen und anzubieten, und das EU-weit.

Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, erklärte dazu: "Hohe Zustellpreise sind ein großes Problem für Verbraucher und Unternehmen, insbesondere für die KMU. Mit größerer Transparenz und einer stärkeren Rolle der Regulierungsbehörden gehen wir dieses Problem nun an. Dies ist ein weiterer Erfolg bei der Entwicklung des Internethandels in der EU, nach einer Reihe von Vereinbarungen für einen stärkeren Verbraucherschutz, einer Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften und der Bekämpfung ungerechtfertigten Geoblockings. Ich danke dem Europäischen Parlament und dem estnischen Ratsvorsitz für ihre Bemühungen, diese Einigung zu erzielen."

Elżbieta Bieńkowska, die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliche Kommissarin, fügte hinzu: "Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in Europa entscheiden sich für den Online-Kauf ihrer Geschenke. Sie werden jedoch immer noch mit vielen Hindernissen konfrontiert, darunter hohen Zustellungsgebühren und unklaren Rückgabe-Optionen. Mit der heute erzielten Einigung sind wir der Lösung einen Schritt näher. Denn die Verbraucher und Unternehmen können nun den größtmöglichen Nutzen aus dem EU-Binnenmarkt und dem grenzüberschreitenden Internethandel in der EU ziehen."

Die wichtigsten Elemente der neuen Verordnung zu grenzüberschreitenden Paketzustelldienste:

>> Preistransparenz:
Mit der Verordnung wird keine Obergrenze für Zustelltarife festgelegt, vielmehr wird der Wettbewerbsdruck gefördert, indem die Verbraucher nun Inlandstarife mit den Tarifen für grenzüberschreitende Zustellung ganz einfach vergleichen können. Die Paketzustelldienste müssen die Preise für diejenigen Dienste offenlegen, die Einzelverbraucher und Kleinunternehmen häufig in Anspruch nehmen. Die Kommission wird diese Preise auf einer speziellen Website veröffentlichen.

>> Regulierungsaufsicht: In den Fällen, in denen die Paketzustellung der Universaldienstverpflichtung unterliegt, prüfen die nationalen Regulierungsbehörden, ob die Tarife für die grenzüberschreitenden Dienste im Vergleich zu den zugrunde liegenden Kosten unverhältnismäßig hoch sind – wie sie es bereits für Postdienste tun. Die nationalen Regulierungsbehörden erhalten neue Befugnisse, um die Paketzusteller und die von ihnen angebotenen Dienste besser zu auszumachen. Dadurch erhalten sie einen besseren Überblick über die vielen neuen, innovativen Akteure auf dem schnell wachsenden grenzüberschreitenden EU-Markt für Internethandel.

Händler stellen den Verbrauchern zudem klare Informationen über die Preise für grenzüberschreitende Paketzustelldienste und Rücksendungen sowie über die Verfahren für Kundenbeschwerden zur Verfügung, im Einklang mit der Verbraucherschutzrichtlinie.

Nächste Schritte
Die dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission erzielte vorläufige Einigung muss nun endgültig durch das Parlament und den Rat genehmigt werden. Sie dürfte Anfang nächsten Jahres offiziell in Kraft treten und wird 2019 uneingeschränkt Anwendung finden.

Hintergrund
In einer Kommissionsumfrage aus dem Jahr 2013 wurde festgestellt, dass Verbraucher und kleine Unternehmen mit Problemen bei der Paketzustellung konfrontiert sind; insbesondere halten sie die hohen Preise davon ab, mehr Kauf- oder Verkaufstransaktionen in anderen Mitgliedstaaten auszuüben. Untersuchungen zeigen, dass die von Universaldienstanbietern für grenzüberschreitende Leistungen verlangten öffentlichen Preise oft bis zu fünfmal höher als die entsprechenden Inlandstarife sind und dass diese Unterschiede nicht auf Arbeitskosten oder sonstige Kosten im Bestimmungsland zurückgeführt werden können. Die Sendungspreise, die aus relativ ähnlichen Absender-Mitgliedstaaten über vergleichbare Entfernungen transportiert werden, werden zuweilen ganz unterschiedlich angesetzt, ohne dass sich dies durch offensichtliche Kostenfaktoren erklären lässt.

Zur Umsetzung der Strategie für den Digitalen Binnenmarkt und der Strategie für den Binnenmarkt legte die Kommission am 25. Mai 2016 einen auf drei Schwerpunkte ausgelegten Plan zur Förderung des Internethandels vor. Im Rahmen dieses Planes wird gegen das Geoblocking vorgegangen (in diesem Bereich wurde am 21. November eine politische Einigung erzielt), die grenzüberschreitende Paketzustellung bezahlbarer gestaltet und für einen höheren Verbraucherschutz durch eine bessere Durchsetzung des Verbraucherrechts gesorgt (am 12. Dezember in vollem Umfang erlassen).
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 01.02.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen