Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbraucherrechte respektieren


Europäische Kommission ruft Online-Händler zur Nutzung der Streitbeilegungsplattform auf
Laut der Studie verweisen auch nicht alle Online-Händler auf die vorgeschriebene E-Mail-Adresse, die zur Online-Streitbeilegung über die Plattform genutzt werden kann



Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Online-Käufen können mit der Online-Streitbeilegungs-Plattform schneller und kostengünstiger als vor Gericht beilegt werden. Online-Händler in der EU sind dazu verpflichtet, auf ihrer Website einen Link zu der Plattform bereitzustellen. Laut einer veröffentlichten Studie ist dieser Link nur bei 28 Prozent der untersuchten Websites vorhanden. Die Kommission erinnerte die Online-Händler an ihre Verpflichtung: "Wir wollen, dass Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Einkäufen schnell und problemlos beigelegt werden. Allerdings müssen auch die Händler diese Plattform nutzen. Nur so können sie zeigen, dass sie die Verbraucherrechte respektieren", so EU-Justizkommissarin Věra Jourová.

Laut der Studie verweisen auch nicht alle Online-Händler auf die vorgeschriebene E-Mail-Adresse, die zur Online-Streitbeilegung über die Plattform genutzt werden kann. 85 Prozent der rund 20.000 untersuchten Websites geben diese E-Mail-Adresse an.

Der ebenfalls veröffentlichte Bericht über die Funktionsweise der Plattform zeigt, dass seit Bestehen der Plattform mehr als 24.000 Beschwerden von Verbrauchern eingereicht wurden. Etwa 40 Prozent der Beschwerden wurden außerhalb der Plattform durch einen direkten Kontakt zwischen Verbrauchern und Händlern gelöst, der über die Plattform zustande kam.

Wenn Verbraucher ihre Käufe online getätigt haben, sollten sie auch in der Lage sein, solche Probleme online zu lösen. Sei es, dass ein Verkäufer sich weigert, einen defekten Laptop während der Garantiezeit zu reparieren oder dass ein Reisevermittler nicht zu einer Rückerstattung wegen Reisemängeln bereit ist – solche Streitigkeiten können schneller und kostengünstiger nicht vor Gericht, sondern online über eine Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) beigelegt werden, die am 15. Februar 2016 von der Kommission gestartet wurde. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 31.01.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen