Registrierung europäischer Bürgerinitiativen
Europäische Bürgerinitiative: Kommission registriert europäische Bürgerinitiative "Stop TTIP"
Die Kommission hat die geplante Initiative, die im Juli 2014 eingereicht worden war, neu bewertet und beschlossen, sie zu registrieren
Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine europäische Bürgerinitiative zu registrieren, die die Kommission dazu auffordert "dem Rat zu empfehlen, das Verhandlungsmandat für die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aufzuheben und das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) nicht abzuschließen" (Initiative "Stop TTIP"). Nach der förmlichen Registrierung der Initiative am 10. Juli 2017 haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihrer Aufforderung zu sammeln.
Die Registrierung erfolgt, nachdem die ursprüngliche Entscheidung der Kommission vom 10. September 2014, die Bürgerinitiative "Stop TTIP" abzulehnen, vom Gericht der Europäischen Union am 10. Mai 2017 aufgehoben wurde. Die Kommission hat entschieden, das Urteil nicht anzufechten.
Die Kommission hat die geplante Initiative, die im Juli 2014 eingereicht worden war, neu bewertet und beschlossen, sie zu registrieren. Die Aufforderung, einen Vorschlag zur Nichtunterzeichnung des CETA-Abkommens vorzulegen, ist mittlerweile jedoch gegenstandslos, da dieses am 30. Oktober 2016 unterzeichnet wurde. Ausgehend von dem Verständnis, dass die Bürgerinitiative nun andere Rechtsakte zum Ziel hat, können Unterstützungsbekundungen gesammelt werden.
Der Beschluss der Kommission zur Registrierung der Bürgerinitiative bestätigt lediglich ihre rechtliche Zulässigkeit. Die Kommission hat ihren Inhalt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht analysiert. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.
Wenn eine europäische Bürgerinitiative förmlich registriert ist und anschließend mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen von Bürgern aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten sammelt, ist die Europäische Kommission aufgerufen, im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen.
Laut der einschlägigen Verordnung muss eine europäische Bürgerinitiative folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Die geplante Initiative darf nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, sie darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
Die Juncker-Kommission verfolgt bei der Registrierung europäischer Bürgerinitiativen einen offenen Ansatz: Gegebenenfalls genehmigt sie die teilweise Registrierung von Initiativen, um die Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene zu fördern.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 19.07.17
Home & Newsletterlauf: 17.08.17
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