Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Registrierung europäischer Bürgerinitiativen


Europäische Bürgerinitiative: Kommission registriert europäische Bürgerinitiative "Stop TTIP"
Die Kommission hat die geplante Initiative, die im Juli 2014 eingereicht worden war, neu bewertet und beschlossen, sie zu registrieren



Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine europäische Bürgerinitiative zu registrieren, die die Kommission dazu auffordert "dem Rat zu empfehlen, das Verhandlungsmandat für die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aufzuheben und das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) nicht abzuschließen" (Initiative "Stop TTIP"). Nach der förmlichen Registrierung der Initiative am 10. Juli 2017 haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihrer Aufforderung zu sammeln.

Die Registrierung erfolgt, nachdem die ursprüngliche Entscheidung der Kommission vom 10. September 2014, die Bürgerinitiative "Stop TTIP" abzulehnen, vom Gericht der Europäischen Union am 10. Mai 2017 aufgehoben wurde. Die Kommission hat entschieden, das Urteil nicht anzufechten.

Die Kommission hat die geplante Initiative, die im Juli 2014 eingereicht worden war, neu bewertet und beschlossen, sie zu registrieren. Die Aufforderung, einen Vorschlag zur Nichtunterzeichnung des CETA-Abkommens vorzulegen, ist mittlerweile jedoch gegenstandslos, da dieses am 30. Oktober 2016 unterzeichnet wurde. Ausgehend von dem Verständnis, dass die Bürgerinitiative nun andere Rechtsakte zum Ziel hat, können Unterstützungsbekundungen gesammelt werden.

Der Beschluss der Kommission zur Registrierung der Bürgerinitiative bestätigt lediglich ihre rechtliche Zulässigkeit. Die Kommission hat ihren Inhalt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht analysiert. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund
Die europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.

Wenn eine europäische Bürgerinitiative förmlich registriert ist und anschließend mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen von Bürgern aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten sammelt, ist die Europäische Kommission aufgerufen, im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen.

Laut der einschlägigen Verordnung muss eine europäische Bürgerinitiative folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Die geplante Initiative darf nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, sie darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Die Juncker-Kommission verfolgt bei der Registrierung europäischer Bürgerinitiativen einen offenen Ansatz: Gegebenenfalls genehmigt sie die teilweise Registrierung von Initiativen, um die Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene zu fördern.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 19.07.17
Home & Newsletterlauf: 17.08.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen