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Modernisierung der Urheberrechtsgesetzgebung


Gemeinsame Erklärung von Vizepräsident Ansip und Kommissarin Gabriel zur Abstimmung des Europäischen Parlaments die Verhandlungen zu modernen Urheberrechtsvorschriften zu beginnen
Größere Möglichkeiten, urheberrechtlich geschütztes Material für Bildung, Forschung, kulturelles Erbe und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu verwenden (durch sogenannte "Ausnahmen")



Das Europäische Parlament verabschiedete seine Verhandlungsposition zur Urheberrechts-Richtlinie, die im September 2016 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde. Andrus Ansip‚ Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, und Mariya Gabriel‚ für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin begrüßten dieses Ergebnis in einer gemeinsamen Erklärung:

"Wir begrüßen die Abstimmung im Europäischen Parlament. Sie ist ein starkes und positives Signal und ein essentieller Schritt, unser gemeinsames Ziel zu erreichen, die Urheberrechtsvorschriften in der Europäischen Union zu modernisieren.

Die Diskussionen zwischen den Mitgesetzgebern über einen Gesetzesvorschlag, der ein Schlüsselelement der Digitalen Binnenmarktstrategie und eine Priorität der Kommission ist, können jetzt beginnen.

Unser Ziel für diese Reform ist es, greifbare Vorteile für EU-Bürger, Forscher, Erzieher, Autoren, Künstler, die Presse und Kulturerbeinstitutionen zu schaffen und das Potential für mehr Kreativität und Inhalte zu öffnen, indem wir die Vorschriften klarstellen und sie an das digitale Zeitalter anpassen. Gleichzeitig wollen wir die Meinungsfreiheit sicherstellen und gewährleisten, dass Online-Plattformen - darunter 7.000 europäische Online-Plattformen - neue und innovative Angebote und Geschäftsmodelle entwickeln können.

Die Kommission ist bereit, mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zusammenzuarbeiten, damit die Richtlinie so bald wie möglich, idealerweise bis Ende 2018, angenommen werden kann. Wir sind fest entschlossen, mit den Mitgesetzgebern zusammenzuarbeiten ein ausgewogenes und positives Ergebnis zu erzielen, das eine echte Modernisierung der Urheberrechtsgesetzgebung ermöglicht, die Europa braucht."

Hintergrund
Die Urheberrechtsreform wurde von der Kommission am 14. September 2016 im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgelegt. Der Rat der Europäischen Union hat im Mai 2018 seinen Standpunkt zur Anpassung der EU-Urheberrechtsvorschriften an das digitale Umfeld beschlossen. Nach der positiven Abstimmung im Europäischen Parlament werden die Trilog-Diskussionen zwischen den Mitgesetzgebern bald beginnen. Die neuen Vorschriften können in Kraft treten, nachdem die Vereinbarung gefunden und die Richtlinie offiziell angenommen wurde.

Die Urheberrechtsreform konzentriert sich auf drei Hauptziele:
>> Mehr grenzüberschreitender Zugang für Bürger zu urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet.
>> Größere Möglichkeiten, urheberrechtlich geschütztes Material für Bildung, Forschung, kulturelles Erbe und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu verwenden (durch sogenannte "Ausnahmen").
>> Klarere Spielregeln für einen funktionierenden Urheberrechts-Marktplatz, der die Erstellung von qualitativ hochwertigen Inhalten fördert.

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt will die Kommission:
>> Einige wichtige Ausnahmen von den Urheberrechtsvorschriften in den Bereichen Forschung, Bildung und Erhaltung des kulturellen Erbes aktualisieren und harmonisieren;
>> Qualitätsjournalismus fördern;
>> Sicherzustellen, dass diejenigen, die Inhalte erstellen und in sie investieren, mitbestimmen, ob und wie ihre Inhalte von Online-Plattformen zur Verfügung gestellt und für sie bezahlt werden;
>> Die Transparenz und Ausgewogenheit in den vertraglichen Beziehungen zwischen den Urhebern (Autoren und Künstlern) und ihren Produzenten und Verlegern erhöhen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 21.09.18
Newsletterlauf: 19.10.18


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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