Online-Einkaufs ohne Geoblocking
Digitaler Binnenmarkt: Bürger genießen freien Zugriff auf ihre Online-Abos in der ganzen EU
Kontrolle über personenbezogene Daten: Aufgrund der neuen Datenschutzvorschriften können Europäer personenbezogene Daten zwischen Diensteanbietern, etwa Anbietern von Cloud- oder E-Mail-Diensten, sicher übertragen
Wer innerhalb der EU verreist, muss nicht auf seine Online-Abonnements verzichten. Nachdem letztes Jahr die Roaminggebühren innerhalb der gesamten EU abgeschafft wurden, können Urlauber jetzt ungehindert und ohne Mehrkosten mit ihren digitalen Online-Inhalten reisen. Dabei ist es egal, ob es sich um Abonnements für Fernsehen, Filme, Sport, Musik oder E-Books handelt. Diese digitalen Rechte basieren auf den neuen Datenschutzvorschriften, die seit dem 25. Mai 2018 EU-weit gelten. Bis Weihnachten dieses Jahres werden den Europäern weitere Vorteile zur Verfügung stehen, u. a. die Möglichkeit des Online-Einkaufs ohne Geoblocking.
Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, sagte hierzu: " Die Europäer beginnen bereits, die Vorteile des digitalen Binnenmarkts zu spüren. In diesem Sommer können Sie Ihre Lieblingsfernsehprogramme und Sportspiele überall in der EU mitnehmen. Sie werden bald das Recht haben, überall in der EU im Internet Festivaltickets oder Kleidung zu kaufen oder Mietwagen anzumieten, ohne Geoblocking oder Umleitung auf eine andere Website."
Die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya Gabriel fügte hinzu: " Die Europäer bemerken bereits den konkreten Nutzen des digitalen Binnenmarkts, sei es das Ende der Roaminggebühren oder eine sicherere Online-Umgebung. Sobald all unsere digitalen Initiativen zum Abschluss gebracht werden, werden die Verbraucher und Unternehmen noch mehr positive Veränderungen erleben."
Digitale Rechte, von denen bereits täglich Gebrauch gemacht wird
>> Abschaffung der Roaminggebühren: Seit Juni 2017 können Mobiltelefone bei Reisen in der EU genauso wie daheim genutzt werden, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen. Seit der Abschaffung der Roaminggebühren durch die EU wurden in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum über fünf Mal mehr Daten abgerufen und fast zweieinhalb Mal mehr Telefongespräche geführt. Niemand braucht sich nach der Rückkehr aus dem Urlaub oder von einer Geschäftsreise aus dem Ausland mehr mit einer unerwartet hohen Rechnung herumzuschlagen.
>> Kontrolle über personenbezogene Daten: Aufgrund der neuen Datenschutzvorschriften können Europäer personenbezogene Daten zwischen Diensteanbietern, etwa Anbietern von Cloud- oder E-Mail-Diensten, sicher übertragen. Die Menschen haben jetzt das Recht zu wissen, ob ihre Daten geleakt oder gehackt wurden, oder wie ihre personenbezogenen Daten erhoben werden. Mit dem " Recht auf Vergessenwerden" können personenbezogene Daten auf Anfrage gelöscht werden, wenn es für ein Unternehmen keine legitimen Gründe gibt, sie aufzubewahren.
>> Recht auf ein sicheres Online-Umfeld in der gesamten EU: Dank dem ersten EU-weiten Regelwerk zur Cybersicherheit (NIS-Richtlinie) müssen die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um gemeinsame Bedrohungen für die Cybersicherheit zu bewältigen. Betreiber in den Bereichen Energie, Verkehr, Banken, Gesundheitswesen sowie Anbieter digitaler Dienste sind verpflichtet, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und den nationalen Behörden schwerwiegende Vorkommnisse zu melden.
>> Zugriff auf abonnierte Online-Inhalte aus der ganzen EU: Seit April 2018 können die europäischen Verbraucher, wenn sie in der EU unterwegs sind, auch auf Online-Inhaltedienste zugreifen‚ die sie in ihrem Heimatland rechtmäßig erworben haben, darunter Filme, Serien und Sportsendungen (Beispiele im Factsheet).
>> Zugang zum offenen Internet: Durch die seit dem Frühjahr 2016 geltenden Vorschriften für die Netzneutralität erhält jeder Europäer Zugang zum offenen Internet, wobei die freie Auswahl von Inhalten, Anwendungen, Diensten und Informationen seiner Wahl diskriminierungsfrei sichergestellt wird.
Weitere Schritte
Ab September sind die Europäer berechtigt, ihren nationalen elektronischen Identitätsausweis (eID) in der gesamten EU für den Zugang zu öffentlichen Diensten zu nutzen.
Ab Dezember werden Europäer von dem freien Fluss nicht personenbezogener Daten profitieren, da sie Zugang zu besseren und wettbewerbsfähigeren Diensten für die Datenspeicherung und -verarbeitung in der EU haben werden, wodurch der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital ergänzt wird. Unternehmer haben das Recht zu entscheiden, wo sie in der EU alle Arten von Daten speichern und verarbeiten wollen.
Ab dem 3. Dezember können Europäer überall in der EU ohne ungerechtfertigte Diskriminierung Online-Käufe tätigen. Sie brauchen keine Sorge zu haben, dass Sie von einer Website blockiert oder umgeleitet werden, nur weil sie – oder ihre Kreditkarte – aus einem anderen Land kommen.
Ab nächstem Jahr können Europäer die Preise für die Paketzustellung leichter vergleichen und von erschwinglicheren Preisen für die grenzüberschreitende Paketzustellung profitieren.
Die vereinbarten Regelungen zur Mehrwertsteuer für den elektronischen Geschäftsverkehr werden es Unternehmern ermöglichen, ihre grenzüberschreitenden Mehrwertsteuer-Angelegenheiten über ein einziges Online-Portal und in ihrer eigenen Sprache zu erledigen.
Mit dem vor kurzem vereinbarten europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation werden Europäer das Recht haben, Internetdienste und Telekom-Anbieter einfacher zu wechseln. Sie werden auch Anspruch darauf haben, im Notfall öffentliche Warnmeldungen auf ihren Mobiltelefonen zu erhalten. Die neuen Regelungen werden auch für einen besseren und erschwinglicheren Netzzugang in der gesamten EU sorgen.
Mit den aktualisierten Regeln für audiovisuelle Medien werden Europäer Anspruch auf ein sicheres Online-Umfeld haben, das die Bürgerinnen und Bürger vor Aufstachelung zu Gewalt, vor Hass, Terrorismus, Kinderpornografie, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit schützt.
Hintergrund
Die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt wurde von der Kommission im Mai 2015 vorgeschlagen, um den EU-Binnenmarkt für das digitale Zeitalter fit zu machen – durch die Beseitigung regulierungsbedingter Barrieren und die Zusammenführung von 28 nationalen Märkten zu einem einzigen Markt. Dies könnte mit 415 Mrd. Euro jährlich zu der Wirtschaftsleistung der EU beitragen und Hunderttausende neue Arbeitsplätze hervorbringen.
Drei Jahre später ist die Strategie auf einem guten Weg: Über 17 Legislativvorschläge wurde Einigung erzielt, über zwölf Vorschläge wird noch verhandelt. Zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes gehören z. B. die Modernisierung des EU-Urheberrechts, um den Zugang zu europäischen Werken über Grenzen hinweg zu erleichtern und die Urheber im Internet besser zu schützen, und die ePrivacy-Verordnung, durch die sichergestellt wird, dass jegliche Kommunikation unabhängig vom Anbieter vertraulich ist und die Privatsphäre der Europäer im Internet gewahrt wird. Außerdem hinaus bedarf es moderner digitaler Vertragsvorschriften zur Vereinfachung und Förderung des Zugangs zu digitalen Inhalten und zu Online-Verkäufen in der gesamten EU.
Darüber hinaus werden Gespräche über einen neuen europäischen Zertifizierungsrahmen geführt‚ durch den sichergestellt werden soll, dass Produkte und Dienstleistungen in der digitalen Welt cybersicher sind und unbedenklich verwendet werden können.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 11.10.18
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