Abbau rechtlicher & regulatorischer Hindernisse
Finanzdienstleistungen und FinTech: Dombrovskis legt Aktionsplan für europäische Verbraucher vor
Angesichts des Umstands, dass nur 7 Prozent der Verbraucher derzeit Finanzdienstleistungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nutzen, sollen mit dem vorliegenden Aktionsplan nationale Hindernisse beseitigt werden
Die Europäische Kommission stellt einen Aktionsplan vor, in dem aufgezeigt wird, wie den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl an und ein besserer Zugang zu Finanzdienstleistungen in der EU wie Bankkonten, Kfz-Versicherungen und Geldtransfers geboten werden können. In diesem Zusammenhang wird außerdem eine Konsultation zu Technologien und ihren Auswirkungen auf den europäischen Finanzdienstleistungssektor ("FinTech") eingeleitet, um die Arbeiten der Kommission in diesem Bereich voranzutreiben.
Die Juncker-Kommission setzt sich für die Entwicklung eines vertieften und faireren Binnenmarkts ein, auch durch digitale Mittel. Im Hinblick auf die Finanzdienstleistungen bedeutet dies, dass der Wettbewerb und die Auswahl verbessert werden müssen, damit die Verbraucher von niedrigeren Preisen und höherer Qualität profitieren können – und zwar unabhängig davon, ob sie Finanzprodukte und -dienstleistungen wie Bankkonten, Kfz-Versicherungen und Geldtransfers im Ausland oder Inland in Anspruch nehmen.
Angesichts des Umstands, dass nur 7 Prozent der Verbraucher derzeit Finanzdienstleistungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nutzen, sollen mit dem vorliegenden Aktionsplan nationale Hindernisse beseitigt werden. Alle Verbraucher sollten frei aus einem breiten Spektrum von in der gesamten EU verfügbaren Finanzdienstleistungen wählen können, von einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren und gleichzeitig darauf vertrauen können, dass sie gut geschützt sind. In einem echten Binnenmarkt sollte es nicht mehr relevant sein, ob ein Produkt von einem inländischen und ausländischen Anbieter angeboten wird. Auch die Anbieter von Finanzdienstleistungen sollten in der Lage sein, die Vorteile des EU-weiten Markts auszuschöpfen.
Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis erklärte hierzu: "Den europäischen Verbrauchern und Unternehmen sollte in vollem Umfang ein echter Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zugute kommen. Die Verbraucher sollten Zugang zu den besten Produkten in der gesamten EU, und nicht nur im eigenen Land, haben. Darüber hinaus wollen wir das gesamte Potenzial der vorhandenen Technologien nutzen. Bei guter Rahmengesetzgebung können Technologien die Finanzbranche und die Art und Weise, wie die Menschen Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen, erheblich zum Positiven verändern."
Der für Arbeitsplätze, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, sagte: "Dieser ehrgeizige Aktionsplan enthält gezielte Maßnahmen zur schrittweisen Vertiefung des Binnenmarkts, die mit konkreten Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger einhergehen werden. Beim Startschuss zur Kapitalmarktunion haben wir angekündigt, den Zugang zu Finanzmitteln und die Finanzdienstleistungen für Verbraucher zum Wohle von Verbrauchern und Unternehmen zu verbessern und mit den technischen Innovationen auf diesem Gebiet Schritt zu halten."
Der Aktionsplan
Die Kommission hat drei Hauptbereiche ermittelt, in denen weitere Arbeit notwendig ist, um in Richtung eines echten Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen zuschreiten:
Das Vertrauen der Verbraucher und deren Stellung stärken, wenn sie Dienstleistungen im Inland oder aus anderen Mitgliedstaaten erwerben. So möchte die Kommission zum Beispiel erreichen, dass Kfz-Fahrer ihren Schadensfreiheitsrabatt ("Bonus-/Malus-System") leichter im Ausland nutzen können; die Gebühren für grenzüberschreitende Transaktionen mit nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Währungen sollen sinken; die Preisgestaltung bei Versicherungen für Mietwagen soll transparenter werden.
Abbau rechtlicher und regulatorischer Hindernisse, wenn Unternehmen im Ausland expandieren möchten; etwa durch die Erarbeitung gemeinsamer Kriterien für die Bewertung der Kreditwürdigkeit und durch einen erleichterten Datenaustausch zwischen Kreditregistern.
Unterstützung der Entwicklung innovativer digitaler Dienstleistungen, um auf diese Weise einige der für den Binnenmarkt bestehenden Hindernisse zu beseitigen; beispielsweise durch Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, um zu ermitteln, wie elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für die Überprüfung der Identität von Kunden einsetzbar sind. Wir werden ferner die Verfahrensweisen digitaler Anbieter prüfen, um festzustellen, ob die Vorschriften für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen – über das Internet oder per Telefon – aktualisiert werden sollten.
Die Kommission hat durch EU-Rechtsvorschriften bereits zahlreiche regulatorische Hindernisse beseitigt, die dem Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen für Verbraucher entgegenstehen. Der heute vorgestellte Aktionsplan enthält einen Fahrplan für weitere Schritte. Diese erfordern vielfach die Beteiligung von Interessenträgern wie nationalen Aufsichtsbehörden, Dienstanbietern und Verbraucherorganisationen.
FinTech: Das neue Hindernis bei Finanzdienstleistungen
Die rasche Entwicklung von FinTech birgt sowohl für die Verbraucher als auch für die Unternehmen neue Chancen. FinTech kann durch das Aufbrechen nationaler Silos und Effizienzgewinne den Zugang der Verbraucher zu Finanzdienstleistungen im gesamten Binnenmarkt verbessern.
Um der FinTech-Branche die EU-weite Geschäftstätigkeit zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten, möchte die Kommission drei Grundsätze verankern: Technologieneutralität, d. h. die gleichen Regeln sollen für über traditionelle Vertriebswege (z. B. über Zweigstellen) gehandelte wie für digital verkaufte Produkte und Dienstleistungen gelten, um Innovationen zu ermöglichen und einheitliche Wettbewerbsvoraussetzungen zu wahren. Zweitens Verhältnismäßigkeit, damit die Vorschriften unterschiedlichen Geschäftsmodellen, Betriebsgrößen und Tätigkeitsfeldern der regulierten Institute gerecht werden. Drittens verschärfte Integritätsvorschriften, um Transparenz, Vertraulichkeit und Sicherheit für die Verbraucher zu gewährleisten.
In einem ersten Schritt fordert die Kommission alle interessierten Parteien auf, sich an der Konsultation zu FinTech zu beteiligen. Die Konsultation dient der Erfassung von Informationen aus erster Hand über die Auswirkungen neuer Technologien auf den gesamten Finanzsektor. Sie soll in die Beurteilung einfließen, ob der Regulierungs- und der Aufsichtsrahmen der EU angemessen ist bzw. welche Maßnahmen künftig erforderlich werden.
Hintergrund
Die EU hat bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um einen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen für Verbraucher zu schaffen. Dazu gehören die Richtlinie über Zahlungskonten, die für mehr Transparenz bei den Kontoführungsgebühren sorgt und den Kontowechsel erleichtert, sowie die Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt, mit der der Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen gefördert werden soll. In ihrem Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion hat sich die Kommission verpflichtet, die Entwicklung stärkerer Kapitalmärkte innerhalb der EU voranzutreiben und auch den Zugang zu Anlageprodukten für Kleinanleger zu verbessern.
Um die verbleibenden Hindernisse zu ermitteln, leitete die Europäische Kommission im Dezember 2015 eine Konsultation zum Grünbuch ein. Die Konsultation erstreckte sich auf den Markt für Finanzdienstleistungen für Verbraucher in ganz Europa und auf Produkte wie Versicherungen Hypothekarkredite, Darlehen, Zahlungen und Bankkonten. Parallel wurde außerdem eine Eurobarometer-Sonderumfrage durchgeführt, um weitere Erkenntnisse über den Markt für Finanzdienstleistungen für Verbraucher zu sammeln.
Zum Grünbuch gingen 428 Beiträge aus einem breiten Spektrum von Interessenträgern ein (Verbraucher, Verbraucherverbände, Finanzbranche und zuständige Behörden), und es wurde deutlich, dass die Hindernisse im Binnenmarkt sowohl die Kunden als auch die Anbieter betreffen.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 23.05.17
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