EU-Kommission auf der CeBIT
Kooperation in der Datenwirtschaft zwischen EU und Japan im Fokus
Stärkung der digitalen Zusammenarbeit zwischen der EU und Japan war auch Thema auf der Konferenz "Driving the Digital Economy & Society in Europe"
Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für die Digitale Agenda, und Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, besuchten die CeBIT. Im Mittelpunkt ihres Besuches in Hannover stand die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und Japan, das in diesem Jahr Partnerland der CeBIT war.
Ansip und Jourová trafen dazu hochrangige japanische Vertreter aus Politik und Wirtschaft und sprachen über die Datenwirtschaft. Themen waren unter anderem der freie Datenfluss, das internationale Datenschutzniveau und die industrielle Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen.
Die Stärkung der digitalen Zusammenarbeit zwischen der EU und Japan war auch Thema auf der Konferenz "Driving the Digital Economy & Society in Europe". Bei dieser Konferenz, die die CeBIT und die Europäische Kommission gemeinsam organisierten, wurden die Fortschritte bei der Entwicklung des digitalen Binnenmarktes in Europa diskutiert und in den Kontext internationaler technologischer und gesellschaftlicher Entwicklungen gesetzt.
Experten aus der EU-Kommission, Wirtschaft, Forschung und Politik diskutierten über die Entwicklung Europas hin zu einer dynamischen Digitalgesellschaft, die Vorteile des Binnenmarktes für die EU-Bürger und die Stärkung der digitalen Zusammenarbeit zwischen der EU und Japan. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 23.05.17
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.