Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verpflichtungszusagen von Dow und DuPont


Europäische Kommission genehmigt Fusion von Dow und DuPont unter Auflagen
Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in der angemeldeten Form auf einigen Märkten für bereits erhältliche Pestizide den Wettbewerb in Bezug auf Preis und Wahlmöglichkeiten der Verbraucher eingeschränkt hätte



Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zwischen den US-Chemiekonzernen Dow und DuPont gemäß der EU Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Genehmigung erfolgt vorbehaltlich des Verkaufs großer Teile der globalen Pestizid-Sparte von DuPont einschließlich der zugehörigen globalen Forschungs-Kapazitäten. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Pestizide sind ein wichtiges Thema - für Landwirte, Verbraucher und die Umwelt. Der Wettbewerb muss in dieser Branche funktionieren, damit sich die Unternehmen veranlasst sehen, Produkte zu entwickeln, die Gesundheit und Umwelt möglichst wenig belasten. Der heutige Beschluss verhindert, dass der Wettbewerb auf dem Markt für erhältliche Pestizide durch die Fusion von Dow und DuPont beeinträchtigt wird und die Innovationstätigkeit zur Entwicklung besserer Produkte in der Zukunft abnimmt."

Dow ist in den Bereichen Kunststoffe und Chemikalien, Agrochemikalien, Kohlenwasserstoffe sowie Energieerzeugnisse und -dienstleistungen tätig. Die Geschäftstätigkeit von DuPont erstreckt sich auf eine Vielzahl von Kunststoffen und Chemikalien, Agrochemikalien, Farben, Saatgut und anderen Materialien.

Der Beschluss ist das Ergebnis einer eingehenden Prüfung des Zusammenschlusses. Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in der angemeldeten Form auf einigen Märkten für bereits erhältliche Pestizide den Wettbewerb in Bezug auf Preis und Wahlmöglichkeiten der Verbraucher eingeschränkt hätte. Auch die Innovationstätigkeit wäre durch den Zusammenschluss deutlich zurückgegangen. Innovationen zur Verbesserung bereits erhältlicher Produkte und zur Entwicklung neuer Wirkstoffe sind ein zentrales Element des Wettbewerbs in der Pestizidbranche, in der nur fünf Marktteilnehmer global über den gesamten Forschungs- und Entwicklungsprozess hinweg tätig sind.

Durch die Verpflichtungszusagen von Dow und DuPont werden die Bedenken der Kommission in vollem Umfang ausgeräumt. Die beteiligten Unternehmen werden die beanstandeten Überschneidungen auf den kritischen Märkten durch Veräußerung großer Teile der Pestizidsparte von DuPont beseitigen. Auch fast die gesamte globale Forschungs- und Entwicklungssparte von DuPont soll verkauft werden. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Käufer zum Nutzen der europäischen Landwirte und Verbraucher in der Lage sein dürfte, DuPont als Wettbewerber auf den betreffenden Märkten zu ersetzen und weiterhin Produktinnovationen hervorzubringen.

Im petrochemischen Bereich, in dem beide Unternehmen wichtige Marktteilnehmer sind, werden entsprechende Vermögenswerte von Dow veräußert, damit der Wettbewerb erhalten bleibt.

Neben diesem Zusammenschluss sind in der Agrochemiebranche weitere Zusammenschlüsse geplant. Die Kommission prüft jeden Fall unter Berücksichtigung der Sachlage. Im Einklang mit ihrer Beschlusspraxis geht sie bei parallelen Zusammenschlüssen nach der "Vorrangregel" vor, d. h., die geplanten Zusammenschlüsse werden in der Reihenfolge der Anmeldung geprüft. Bei der Beurteilung des Zuammenschlusses von Dow und DuPont wurde die aktuelle Marktlage zugrunde gelegt.

Die Wettbewerbsbedenken der Kommission

Die wichtigsten Bedenken der Kommission lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen:

a) Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf einer Reihe von Märkten für bereits erhältliche Pestizide
Pestizide sind chemische Produkte, die in der Landwirtschaft zum Schutz von Kulturen vor Schädlingsbefall eingesetzt werden. Sie können unterteilt werden in Herbizide (Unkrautvernichtungsmittel), Insektizide (Insektenvernichtungsmittel) und Fungizide (gegen Krankheiten).

Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen hätte auf den Märkten für einige dieser Produkte einen sehr hohen Marktanteil gehabt und kaum noch Konkurrenten. Der Zusammenschluss hätte nach Auffassung der Kommission daher auf folgenden Pestizidmärkten den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt und zu geringeren Wahlmöglichkeiten und höheren Preisen geführt:

Bei Unkrautvernichtungsmitteln hätte der Zusammenschluss in einigen Mitgliedstaaten den Wettbewerb für bestimmte Selektivherbizide für Getreide-, Raps-, Sonnenblumen- und Reiskulturen sowie Weiden beeinträchtigt.
Bei Insektenvernichtungsmitteln hätte der Zusammenschluss in einigen Mitgliedstaaten vor allem in Südeuropa den Wettbewerb für Produkte gegen beißende und saugende Insekten in Obst und Gemüse sowie einigen anderen Kulturen beeinträchtigt.
Bei Fungiziden überschneiden sich die Geschäftstätigkeiten der fusionierenden Unternehmen in geringerem Ausmaß und der Zusammenschluss hätte in einigen Mitgliedstaaten den Wettbewerb für Produkte gegen Reisbräune beeinträchtigt.

b) Erhebliche Beeinträchtigung des Innovationswettbewerbs in der Pestizidbranche
Innovation ist in der Pestizidbranche von großer Bedeutung. Wie die eingehende Untersuchung der Kommission bestätigte, sind Anreize und Kapazitäten für Innovationen wichtig, um neue Marktanteile zu gewinnen bzw. Marktanteile zu halten. Landwirte schätzen neue Produkte, die weniger giftig sind oder besser gegen Schädlinge wirken, denn mit der Zeit können Resistenzen gegenüber den vorhandenen Wirkstoffen auftreten.

Der geplante Zusammenschluss hätte beträchtliche Auswirkungen auf den Innovationswettbewerb:

>> Beseitigung der Anreize für die fusionierenden Unternehmen, weiterhin parallel zueinander Innovationen hervorzubringen – Die Untersuchung der Innovationstätigkeiten von Dow und DuPont durch die Kommission hat gezeigt, dass die beiden Unternehmen in wichtigen Bereichen der Innovation bei allen drei Pestizidkategorien direkt miteinander konkurrieren. Die Fusion könnte sie veranlassen, diese kostenintensive Entwicklungstätigkeit teilweise einzustellen.

>> Beseitigung der Anreize für die fusionierenden Unternehmen, neue Pestizide zu entwickeln und zu vermarkten – Die Untersuchung der Kommission hat konkret belegt, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen nicht im selben Umfang veranlasst und fähig gewesen wäre, Innovationen hervorzubringen, wie Dow und DuPont getrennt. Ferner ergab die Untersuchung, dass die Mittel für die Entwicklung neuer Produkte deutlich gekürzt worden wären. Nur fünf Unternehmen (BASF, Bayer, Syngenta und die fusionierenden Unternehmen) sind weltweit am FuE-Prozess in all seinen Schritten beteiligt (Entdeckung von neuen Wirkstoffen, d. h. Molekülen mit der angestrebten biologischen Wirkung, Weiterentwicklung, Testen, Beantragung der aufsichtsrechtlichen Genehmigung und schließlich Herstellung und Vertrieb der Endprodukte über nationale Vertriebskanäle). Andere Wettbewerber haben keine oder nur begrenzte FuE-Kapazitäten (z. B. nur für bestimmte Gebiete oder Produkte). Nach dem Zusammenschluss würden nur drei integrierte Konzerne verbleiben, die mit dem aus der Fusion hervorgehenden Unternehmen konkurrieren können, und das bei sehr hohen Marktzutrittsschranken. In bestimmten Innovationsbereichen läge die Marktteilnehmerzahl sogar noch unter dem Branchenschnitt.

c) Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs für bestimmte petrochemische Erzeugnisse
Die Geschäftstätigkeiten von Dow und DuPont überschneiden sich auch bei petrochemischen Erzeugnissen. Insbesondere hatte die Kommission Bedenken wegen der zusammengenommen hohen Anteile der beiden Unternehmen auf dem Markt für Säure-Copolymere, auf dem statt der bisherigen vier nur noch drei Wettbewerber vorhanden gewesen wären. Ferner war die beherrschende Stellung von DuPont auf dem Ionomer-Markt Anlass für Bedenken, da sie sich durch die Fusion verstärkt hätte. Ionomere finden breite Verwendung in Verpackungs- und Klebeanwendungen.

Zunächst erstreckten sich die Bedenken der Kommission auch auf Nematizide (Schutzmittel gegen Fadenwürmer) und Saatgut. Nach der eingehenden Untersuchung bestehen diese Bedenken nicht mehr.

Die Verpflichtungen
Die beteiligten Unternehmen haben eine Reihe von Verpflichtungen angeboten, durch die die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in vollem Umfang ausgeräumt werden.

a & b) Wahrung von Wettbewerb und Innovation auf den Märkten für Pestizide
Die beteiligten Unternehmen werden einen wesentlichen Teil der Pestizidsparte von DuPont einschließlich der zugehörigen FuE-Kapazitäten veräußern, insbesondere:

>> weltweit die Herbizide von DuPont für Getreide-, Raps-, Sonnenblumen- und Reiskulturen sowie Weiden (Thifensulfuron, Tribenuron, Metsulfuron, Chlorsulfuron, Triflusulfuron, Lenacil, Flupyrsulfuron, Ethametsulfuron und Azimsulfuron) und die Insektizide von DuPont gegen beißende und saugende Insekten in Obst und Gemüse usw. (Indoxacarb, Cyazypyr und Rynaxypyr). Ferner wird DuPont alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte abstoßen, die zu diesen Geschäftstätigkeiten gehören (so die entsprechenden Produktionsstätten), und sich von dem entsprechenden Personal trennen.

>> eine Exklusiv-Lizenz für das Produkt von DuPont für Reiskulturen im Europäischen Wirtschaftsraum zur Ausräumung der Bedenken im Bereich der Fungizide

>> die weltweiten FuE-Kapazitäten von DuPont mit Ausnahme von einigen begrenzten Vermögenswerten, die den nicht veräußerten Teil der Pestizidsparte unterstützen

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Käufer der veräußerten Geschäftsbereiche in der Lage sein dürfte, einen Ausgleich für den bisher von DuPont ausgeübten Wettbewerbsdruck zu schaffen. Was Preis und Wahlmöglichkeiten auf den bestehenden Märkten angeht, wird der Wettbewerb gewahrt, da DuPont auf den problematischen Märkten all seine Produkte veräußert. Durch Verkauf der zugehörigen FuE-Kapazitäten mitsamt der Projekte für neue Produkte wird das abgestoßene Geschäft langfristig rentabel und wettbewerbsfähig, sodass der Käufer als globaler integrierter Konkurrent im FuE-Bereich auftreten kann.

c) Wahrung des Wettbewerbs für bestimmte petrochemische Erzeugnisse
Dow veräußert seine beiden Produktionsstätten für Säure-Copolymere in Spanien und den USA sowie den Vertrag mit einem Dritten, von dem das Unternehmen Ionomere für seine Kunden bezieht.

Internationale Zusammenarbeit
Die Kommission hat eng mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammengearbeitet, die die Fusion ebenfalls prüfen. Insbesondere hat die Kommission mit dem US-Justizministerium und den Wettbewerbsbehörden von Australien, Brasilien, Chile, China, Kanada und Südafrika in Verbindung gestanden.

Weitere Informationen werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7932 veröffentlicht.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 22.05.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen