Verstöße gegen das EU-Recht sicher melden
Einheitlicher Schutz für Whistleblower in der ganzen EU beschlossen
Věra Jourová: "Skandale wie Dieselgate oder die Panama Papers und die Enthüllungen rund um Cambridge Analytica haben uns klargemacht, wie sehr Hinweisgeber dabei helfen, rechtswidrige Handlungen, die dem öffentlichen Interesse und unserem Wohl schaden, aufzudecken"
Neue Vorschriften garantieren Hinweisgebern, die Verstöße gegen das EU-Recht melden (Whistleblowern) in Zukunft einheitlich in der ganzen EU hohe Standards für ihren Schutz. Die EU-Kommission hat die vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten begrüßt. "Hinweisgeber tun das Richtige für die Gesellschaft und sollten von uns geschützt werden, damit sie dafür nicht bestraft, entlassen, degradiert oder vor Gericht verklagt werden", sagte der Erste Vizepräsident Frans Timmermans.
"Die neuen EU-weiten Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern dienen genau diesem Zweck und werden dafür sorgen, dass Hinweisgeber Verstöße gegen das EU-Recht in vielen Bereichen sicher melden können. Dies wird Betrug, Korruption, Steuervermeidung durch Unternehmen sowie Schädigungen der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bekämpfen helfen. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, ausgehend von diesen Prinzipien umfassende Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen", so Timmermans weiter.
Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte hinzu: "Skandale wie Dieselgate oder die Panama Papers und die Enthüllungen rund um Cambridge Analytica haben uns klargemacht, wie sehr Hinweisgeber dabei helfen, rechtswidrige Handlungen, die dem öffentlichen Interesse und unserem Wohl schaden, aufzudecken. Wir müssen diese mutigen Menschen‚ die illegale Machenschaften ans Licht bringen, unterstützen und schützen. Ich freue mich, dass wir uns auf ein ausgewogenes System geeinigt haben, mit dem Arbeitgeber ermutigt werden, Probleme intern zu lösen, Hinweisgeber aber gleichzeitig die Möglichkeit erhalten, sich an Behörden zu wenden, ohne Angst vor Vergeltung haben zu müssen."
Die neuen Vorschriften decken ein breites Spektrum an EU-Rechtsbereichen ab, unter anderem die Geldwäschebekämpfung, die Unternehmensbesteuerung, den Datenschutz, den Schutz der finanziellen Interessen der Union, die Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie den Umweltschutz und die nukleare Sicherheit. Überdies steht es den Mitgliedstaaten frei, diese Vorschriften auf andere Bereiche auszuweiten. Die Kommission empfiehlt ihnen, ausgehend von diesen Prinzipien umfassende Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen.
Klare Meldeverfahren und Pflichten für Arbeitgeber: Mit den neuen Vorschriften wird ein System von sicheren Kanälen für die Meldung von Missständen sowohl innerhalb einer Organisation als auch an Behörden geschaffen.
Sichere Meldekanäle: Hinweisgeber werden ermutigt, Missstände zunächst intern zu melden, wenn der Verstoß, den sie aufdecken möchten, innerhalb ihrer Organisation wirksam angegangen werden kann und sie keine Vergeltungsmaßnahmen riskieren. Je nach den Umständen im jeweiligen Fall können sie sich auch direkt an die zuständigen Behörden wenden. Wenn nach der Meldung an die Behörden keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, eine drohende oder offenkundige Gefahr für das öffentliche Interesse zu erkennen ist oder eine Meldung an die Behörden keine Option wäre, beispielsweise weil die betreffenden Behörden und der Straftäter Absprachen getroffen haben, können Hinweisgeber mit ihren Informationen an die Öffentlichkeit gehen und hierfür auch die Medien nutzen. Dies bietet Hinweisgebern Schutz, wenn sie als Quellen für investigativen Journalismus dienen.
Vermeidung von Vergeltungsmaßnahmen und wirksamer Schutz: Die Vorschriften schützen Hinweisgeber vor Kündigungen, Zurückstufungen und anderen Repressalien. Ferner werden die nationalen Behörden verpflichtet, die Bürger über die Verfahren zur Meldung von Missständen und über den bestehenden Schutz zu informieren. Darüber hinaus werden Hinweisgeber in Gerichtsverfahren geschützt.
Nächste Schritte
Diese vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich gebilligt werden.
Hintergrund
Der Schutz von Hinweisgebern ist in der EU derzeit uneinheitlich geregelt. Die meisten EU-Länder gewähren nur teilweisen Schutz in bestimmten Wirtschaftszweigen oder für gewisse Kategorien von Arbeitnehmern.
Die Kommission hat sich im November 2016 auf dem zweiten jährlichen Kolloquium über die Grundrechte zum Thema "Medienvielfalt und Demokratie" verpflichtet, Hinweisgeber zu schützen, die Journalisten als Quelle dienen. Im April 2018 legte die Kommission einen Richtlinienentwurf zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, vor.
Darüber hinaus wird mit der Stärkung des Hinweisgeberschutzes auch die Zusage der Kommission eingelöst, sich stärker auf die Durchsetzung des EU-Rechts zu konzentrieren, wie in ihrer Mitteilung zum EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung aus dem Jahr 2016 angekündigt.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 27.05.19
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