Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Ein neues MwSt.-System für Online-Verkäufer


Online-Marktplätze müssen zum Kampf gegen Mehrwertsteuer-Betrug beitragen
Die vereinbarten Vorschriften regeln ausführlicher, in welchen Fällen davon ausgegangen wird, dass Online-Marktplätze solche Lieferungen unterstützen, und in welchen nicht



Die EU-Finanzminister haben sich auf von der Kommission vorgeschlagene Maßnahmen geeinigt, um die Mehrwertsteuer-Vorschriften für den Online-Warenhandel zu vereinfachen und um zu gewährleisten, dass Online-Marktplätze zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beitragen. Dies soll den Mitgliedstaaten helfen, die 5 Mrd. Euro an Steuern einzuziehen, die ihnen jedes Jahr in dieser Branche entgehen (und die bis 2020 auf 7 Mrd. Euro ansteigen dürften). "Eins nach dem anderen schließen wir die Schlupflöcher, durch die den EU-Staaten Steuereinnahmen entgehen", sagte Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll. "Gleichzeitig passen wir die Mehrwertsteuervorschriften an das 21. Jahrhundert und seine zunehmend digitale und globalisierte Wirtschaft an. Die Unternehmen können mit einem reibungslosen Übergang zu einem erweiterten Mehrwertsteuersystem für den elektronischen Geschäftsverkehr im Jahr 2021 rechnen."

Unternehmen aus Drittländern, einschließlich solcher, die Warenlager (sogenannte Erfüllungszentren) in der EU nutzen, können Gegenstände über Online-Marktplätze an Verbraucher in der EU verkaufen. Für die Steuerbehörden kann es jedoch schwierig sein, die auf diese Gegenstände fällige Mehrwertsteuer zu erheben.

Die vereinbarten Vorschriften regeln ausführlicher, in welchen Fällen davon ausgegangen wird, dass Online-Marktplätze solche Lieferungen unterstützen, und in welchen nicht. Dies hängt davon ab, ob die Online-Marktplätze die Bedingungen für die Lieferung festlegen und ob sie an der Bezahlung oder der Bestellung und Auslieferung der Gegenstände beteiligt sind. Die Vorschriften regeln, welche Art von Aufzeichnungen Plattformen führen müssen, die Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU unterstützen.

Gemäß den im Dezember 2017 vereinbarten Maßnahmen gelten Online-Marktplätze als Verkäufer, wenn sie den Verkauf von Gegenständen im Wert von weniger als 150 Euro durch ein Unternehmen aus einem Drittland an Verbraucher in der EU über ihre Plattform unterstützen. Wichtig ist, dass die Vorschriften auch gelten, wenn Unternehmen aus Drittländern Online-Plattformen nutzen, um Waren aus "Erfüllungszentren" in der EU – unabhängig von ihrem Wert – zu verkaufen, sodass die Steuerbehörden die auf diese Verkäufe anfallende Mehrwertsteuer erheben können. Die Online-Plattformen werden außerdem verpflichtet, Aufzeichnungen über die von Unternehmen über die Plattform abgewickelten Verkäufe von Gegenständen oder Dienstleistungen zu führen.

Die vereinbarten Durchführungsbestimmungen werden auch gewährleisten, dass das neue MwSt.-System für alle Unternehmen, die Gegenstände online verkaufen, 2021 in Kraft treten kann. Mit den Vorschriften wird das System um neue Komponenten ergänzt, die notwendig sind, damit Online-Unternehmen die Vorteile des EU-Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen können.

Über das aktualisierte elektronische Unternehmer-Portal für die Mehrwertsteuer, die "einzige Anlaufstelle", das mit den Maßnahmen eingeführt wird, können Unternehmen, die online Gegenstände an ihre Kunden verkaufen, ihren MwSt-Pflichten in der EU über ein benutzerfreundliches Portal in ihrer eigenen Sprache nachkommen.

Ohne das Portal wäre eine MwSt-Registrierung in jedem EU-Mitgliedstaat erforderlich, in den das Unternehmen verkaufen möchte. Genau das bezeichnen Unternehmen als eines der größten Hindernisse für Kleinunternehmen beim grenzüberschreitenden Handel. Das System existiert für Anbieter von elektronischen Dienstleistungen bereits seit 2015 und funktioniert gut.

Nächste Schritte
Die neuen Vorschriften können nach Abgabe der beratenden Stellungnahme durch das Europäische Parlament endgültig erlassen werden. Die Mitgliedstaaten können jedoch bereits auf der Grundlage der angenommenen Vorschriften beginnen, ihre IT-Systeme auszubauen.

Die neuen MwSt-Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2021; die Mitgliedstaaten haben bis Ende 2020 Zeit, die neuen Vorschriften der Mehrwertsteuerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen, die die erweiterte MwSt-Anlaufstelle in Anspruch nehmen möchten, können sich ab 1. Oktober 2020 in den Mitgliedstaaten registrieren lassen.

Weitere Informationen
Die Maßnahmen beruhen auf dem Mehrwertsteuer-Aktionsplan – "Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum" –, den die Kommission im April 2016 vorgelegt hatte.

Das gemeinsame MwSt-System spielt eine wichtige Rolle im EU-Binnenmarkt. Die Mehrwertsteuer ist eine wichtige und wachsende Einnahmequelle in der EU. Im Jahr 2015 betrugen die MwSt-Einnahmen mehr als 1 Bio. Euro (d. h. 7 Prozent des BIP der EU). Darüber hinaus stellt die Mehrwertsteuer eine Eigenmittelquelle der EU dar.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 27.05.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen