Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Weiteres Etappenziel für die Patientensicherheit


Gefälschte Arzneimittel: neue Vorschriften zur Verbesserung der Patientensicherheit
Fast sieben Jahre nach dem Erlass der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel wird ihre Umsetzung mit der Einführung einer End-to-End-Überprüfung und von Sicherheitsmerkmalen auf verschreibungspflichtigen Arzneimitteln abgeschlossen



Arzneimittelfälschungen stellen schon seit Langem eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der EU dar. Ab morgen gelten die neuen Vorschriften über Sicherheitsmerkmale für in der EU verkaufte verschreibungspflichtige Arzneimittel. Von nun an muss die Industrie auf den Verpackungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel einen 2D-Strichcode und eine Vorrichtung gegen Manipulation anbringen. Die Apotheken – einschließlich Online-Apotheken – und Krankenhäuser müssen die Echtheit der Arzneimittel prüfen, bevor sie sie an die Patienten abgeben. Dies ist der letzte Schritt zur vollständigen Umsetzung der im Jahr 2011 erlassenen Richtlinie über gefälschte Arzneimittel‚ mit der die Sicherheit und Qualität von in der EU verkauften Arzneimitteln gewährleistet werden soll.

"Fast sieben Jahre nach dem Erlass der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel wird ihre Umsetzung mit der Einführung einer End-to-End-Überprüfung und von Sicherheitsmerkmalen auf verschreibungspflichtigen Arzneimitteln abgeschlossen. Anders gesagt: Jede Apotheke und jedes Krankenhaus in der EU muss über ein System verfügen, mit dem gefälschte Arzneimittel einfacher und effizienter erkannt werden können. Obwohl noch einiges zu tun ist, damit das neue System EU-weit ordnungsgemäß funktioniert, bin ich zuversichtlich, dass wir dadurch ein weiteres Sicherheitsnetz für die Bürgerinnen und Bürger schaffen, um sie gegen die von nicht zugelassenen, unwirksamen oder gefährlichen Arzneimitteln ausgehenden Gefahren zu schützen", sagte der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissar Andriukaitis.

"Seit Beginn meiner Amtszeit habe ich die nationalen Ministerinnen und Minister darin bestärkt, die Umsetzung dieses neuen Systems zu überwachen und allen Interessenträgern dabei zu helfen, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten, die verhindern, dass gefälschte Arzneimittel in die Hände von Patienten gelangen. In den kommenden Wochen und Monaten wird die Anwendung des neuen Systems genau verfolgt, um sicherzustellen, dass es ordnungsgemäß funktioniert. Ich freue mich schon sehr auf den morgigen Startschuss für die neuen Sicherheitsvorschriften, da sie im Vorfeld der Europawahlen ein weiteres Beispiel für den Mehrwert der europäischen Zusammenarbeit sind."

Arzneimittel, die vor dem 9. Februar 2019 hergestellt werden und keine Sicherheitsmerkmale haben, dürfen bis zu ihrem Verfallsdatum auch weiterhin verkauft werden. Im Rahmen des neuen End-to-End-Überprüfungssystems müssen jedoch die hierfür zuständigen Stellen (insbesondere Apotheken und Krankenhäuser) die Echtheit der Arzneimittel in der gesamten Lieferkette überprüfen. Das neue System wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, einzelne Arzneimittel besser zurückzuverfolgen, insbesondere, wenn bei einem dieser Arzneimittel Bedenken bestehen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.03.19
Newsletterlauf: 03.05.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen